3.3 Welche Zone trifft beim Mahlen von brennbaren Feststoffen zu?

Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre ist in Mühlen betriebsmäßig zu erwarten, wenn das Mahlgut Korngrößen < 500 μm aufweist, sodass im Inneren eine Zone 20 vorliegt. Die Mühle (z. B. Hammermühle) ist im Fall von Störungen als wirksame Zündquelle anzusehen. Konstruktive Explosionsschutzmaßnahmen, z. B. Druckstoßfestigkeit, Druckentlastung, sind erforderlich.

Da die Anlage auf Dauer technisch dicht ist (Staubaustritt in die Umgebung verhindert), liegt außerhalb der Maschine keine Zone vor.