2.14 Wie lässt sich die Bildung explosionsfähiger Atmosphäre in der Umgebung von Apparaturen verhindern oder einschränken?

Beim Ausströmen brennbarer Stoffe aus Öffnungen, undichten Stellen usw. können sich außerhalb der Apparaturen gefährliche explosionsfähige Atmosphäre und bei Stäuben auch Ablagerungen bilden. Folgende Schutzmaßnahmen sind geeignet, die Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre zu verhindern bzw. einzuschränken:

  • Verfahrenstechnische Maßnahmen, Bauart und räumliche Anordnung der Betriebsanlagen
  • Auf Dauer technisch dichte Apparaturen
  • Technisch dichte Apparaturen
  • Verringern betriebsbedingter Austritte brennbarer Stoffe 
  • Prüfen der Apparatur auf Dichtheit 
  • Lüftungsmaßnahmen, z. B. natürliche Lüftung, technische Lüftung und Objektabsaugung
  • Zeitnahe und regelmäßige Beseitigung von Staubablagerungen

Für weitere Informationen siehe TRGS 722 "Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre".