2.17 Was ist der Unterschied zwischen Abstand, Schutzstreifen und Zonen?

Zum Schutz vor gegenseitiger Brandeinwirkung ist zwischen oberirdischen Behältern im Freien und Anlagen oder Gebäuden der erforderliche Abstand einzuhalten. Der Mindestabstand liegt für oberirdische Behälter zur Lagerung entzündbarer, leicht entzündbarer und extrem entzündbarer Flüssigkeiten je nach Gesamtlagermenge zwischen 3 und 10 Metern.

Schutzstreifen sind Bereiche, die das Lager gegen jegliche Gefahren der Zündung durch Zündquellen von außen sichern sollen. Es handelt sich dabei um die Abstandsflächen zwischen Anlagen und Gebäuden auf der einen Seite und diesen am nächsten stehenden Tank, ortsbeweglichen Behältern, z. B. Fässer, sowie Auffangräumen auf der anderen Seite. So dürfen im Schutzstreifen z. B. keine Stoffe gelagert werden, die zur Entstehung und Ausbreitung eines Brandes führen. Die Breite und weitere Anforderungen an den Schutzstreifen sind der TRGS 509 Nr. 9.2 bzw. der TRGS 510 Anlage 5 Nr. 4 zu entnehmen.

Explosionsgefährdete Bereiche können nach der Häufigkeit des Auftretens und der Dauer des Vorhandenseins einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre in Zonen eingeteilt werden. Aus der Zoneneinteilung sind Anforderungen an die Zündquellenvermeidung in Abhängigkeit von Häufigkeit des Auftretens und Dauer des Vorhandenseins einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre abzuleiten.