2.18 Wozu dienen Zonen?

Die Einteilung von Zonen erleichtert die Ableitung der notwendigen Schutzmaßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten, durch gefährliche explosionsfähige Atmosphäre erheblich. Sollte bei der Zoneneinteilung festgestellt werden, dass "keine Zone" vorhanden ist, ist dies ebenfalls im Explosionsschutzdokument zu beschreiben.

Auf Basis der Zoneneintielung können aus dem existierenden Technsichen Regelwerk, aus den Vorgaben der EU sowie den Schriften der Unfallversicherungsträger konkrete Maßnahmen in definiertem Umfgang abgeleitet werden.

So bedingt die Einteilung der Zonen beispielsweise:

  • die Auswahl von Geräten und Schutzsystemen (siehe Frage 2.19);
  • die Notwendigkeit der Verwendung ableitfähiger PSA (siehe TRGS 727 bzw. Merkblatt T 051);
  • die Verwendung von funkenarmem Werkzeug oder
  • die zulässige Fläche isolierender Materialien (siehe TRGS 727)

Bestehen bei der Einteilung in Zonen Zweifel, muss sich in dem gesamten explosionsgefährdeten Bereich der Umfang der Schutzmaßnahmen nach der jeweils höchstmöglichen Wahrscheinlichkeit des Auftretens gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre richten. Aus diesem Grunde ist in den Fällen, in denen Stäube mit Gasen, Dämpfen oder Nebeln gemeinsam gefährliche explosionsfähige Atmosphäre bilden können (hybride Gemische), die Einteilung des explosionsgefährdeten Bereiches sowohl nach den Zonen 0, 1 und 2 als auch nach den Zonen 20, 21 und 22 in Erwägung zu ziehen. In solchen Fällen sollten Expertinnen und Experten zu Rate gezogen werden.