2.25 Wann sind Schutzmaßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes erforderlich? Welche gibt es?

In vielen Fällen sind Maßnahmen,

  • welche eine Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre verhindern oder einschränken (Vermeiden explosionsfähiger Atmosphäre) und
  • welche die Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre verhindern (Vermeiden wirksamer Zündquellen),

im Innern von Anlagen und Apparaturen nicht durchführbar oder nicht ausreichend sicher. In diesen Situationen sind konstruktive Maßnahmen, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken, erforderlich.

Solche Maßnahmen sind:

  • Explosionsdruckfeste Bauweise
  • Explosionsdruckstoßfeste Bauweise
  • Explosionsdruckentlastung
  • Explosionsunterdrückung
  • Verhindern der Explosionsübertragung (explosionstechnische Entkopplung) beispielsweise durch:
    • Flammendurchschlagsichere Einrichtungen für Gase, Dämpfe und Nebel
    • Entkopplungseinrichtungen für Stäube
    • Löschmittelsperren 
    • Schnellschlussschieber/Schnellschlussklappen 
    • Schnellschlussventile (Explosionsschutzventile) 
    • Zellenradschleusen 
    • Entlastungsschlote 
    • Produktvorlagen 
    • Doppelschieber

Besondere Maßnahmen sind zur explosionstechnischen Entkopplung bei hybriden Gemischen erforderlich. Weitere Informationen finden sich in TRGS 724.