2.6 Wann werden Stoffe als entzündbar bezeichnet?

Wann ein Stoff als entzündbar bezeichnet wird, leitet sich aus der CLP-Verordnung ab. Die CLP-Verordnung ist eine EU-Chemikalienverordnung mit der Nummer 1272/2008, die unter anderem die Kennzeichnung von Stoffen regelt. Entzündbar sind demnach

  • Gase, wenn sie bei 20 °C und Normaldruck im Gemisch mit Luft einen Explosionsbereich haben
  • Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt von maximal 60 °C und
  • Feststoffe, wenn sie sich bei einer festgelegten Prüfmethode bei kurzem Kontakt mit einer Zündquelle, z. B. einem brennenden Streichholz, leicht entzünden können und sich die Flammen rasch ausbreiten.

Entzündbare Stoffe fallen immer auch unter den Begriff „brennbar“. Sie sind also eine Teilmenge der brennbaren Stoffe. Demnach muss immer geprüft werden, ob Stoffe, die nicht als entzündbar gekennzeichnet sind trotzdem ein explosionsfähiges Gemisch mit Luft oder einem anderen vorhandenen gasförmigen Oxidationsmittel bilden können. Nur wenn Stoffe nicht als entzündbar gekennzeichnet sind und gleichzeitig nicht brennbar sind, kann die Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre ausgeschlossen werden.