3.10 Welche Vorschrift fordert das Explosionsschutzdokument?
Die Unternehmensleitung hat nach § 6 Abs. 9 Gefahrstoffverordnung die Gefährdungen durch gefährliche explosionsfähige Gemische im Rahmen eines Explosionsschutzdokumentes besonders auszuweisen.
(FAQ “Explosionsschutz”: Stand 02/2022)




