3.11 Welche wesentlichen Schwerpunkte muss das Explosionsschutzdokument behandeln?

Aus dem Explosionsschutzdokument muss insbesondere hervorgehen,

  • dass die Explosionsgefährdungen ermittelt und einer Bewertung unterzogen worden sind,
  • dass angemessene Vorkehrungen getroffen wurden, um die Ziele des Explosionsschutzes zu erreichen (Darlegung des Explosionsschutzkonzeptes),
  • ob und welche Bereiche in Zonen eingeteilt wurden,
  • für welche Bereiche Explosionsschutzmaßnahmen getroffen wurden,
  • wie bei Zusammenarbeit verschiedener Firmen die Vorgaben nach § 15 Gefahrstoffverordnung umgesetzt werden, 
  • welche Prüfungen nach § 7 Abs. 7 Gefahrstoffverordnung und welche Prüfungen zum Explosionsschutz nach Anhang 2 Abschnitt 3 Betriebssicherheitsverordnung durchzuführen sind.