3.11 Welche wesentlichen Schwerpunkte muss das Explosionsschutzdokument behandeln?
Aus dem Explosionsschutzdokument muss insbesondere hervorgehen,
- dass die Explosionsgefährdungen ermittelt und einer Bewertung unterzogen worden sind,
- dass angemessene Vorkehrungen getroffen wurden, um die Ziele des Explosionsschutzes zu erreichen (Darlegung des Explosionsschutzkonzeptes),
- ob und welche Bereiche in Zonen eingeteilt wurden,
- für welche Bereiche Explosionsschutzmaßnahmen getroffen wurden,
- wie bei Zusammenarbeit verschiedener Firmen die Vorgaben nach § 15 Gefahrstoffverordnung umgesetzt werden,
- welche Prüfungen nach § 7 Abs. 7 Gefahrstoffverordnung und welche Prüfungen zum Explosionsschutz nach Anhang 2 Abschnitt 3 Betriebssicherheitsverordnung durchzuführen sind.