3.3 Auf welche Schwerpunkte muss die Gefährdungsbeurteilung bei Explosionsgefahr eingehen?

Die Ermittlung und Bewertung der Explosionsgefahr gliedert sich in drei Abschnitte:

  • Kann ein gefährliches explosionsfähiges Gemisch entstehen?
  • Kann das gefährliche explosionsfähige Gemisch entzündet werden?
  • Können durch eine Explosion Personen oder die Umwelt zu Schaden kommen?

Es kann erforderlich sein, auf einen vorhergehenden Schritt zurückzugehen und nochmals intensiver, z. B. nach geeigneten verfahrenstechnischen Maßnahmen zu suchen, wenn es sich herausstellt, dass beispielsweise Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes nicht mit vertretbarem Aufwand durchführbar sind. So kann die Explosionsfähigkeit durch den Einsatz anderer Stoffe (z. B. Granulat statt Pulver) oder Inertisierung erheblich reduziert oder sogar völlig vermieden werden.

Auf die Beuteilung der Explosionsgefährdung wird in der TRGS 721 näher eingegangen.