2.14 Was bedeutet der Herstellerhinweis „Wartungsfrei“ oder ähnliche Begriffe?

Von verschiedenen Herstellern werden Geräte mit dem Attribut „Wartungsfrei“ oder ähnlichen Begriffen beworben. Diese Begriffe sind nicht definiert und werden von den Herstellern unterschiedlich ausgelegt. Beispielsweise kann es sich hierbei um Geräte handeln, bei denen keine Justierung möglich ist oder Batterien und Sensoren nicht gewechselt werden können.

Nach derzeitigem Kenntnisstand verfügt keine Technik im Bereich von Gaswarngeräten über Eigenschaften, die allgemein eine Abweichung von den derzeitigen Regelungen der Merkblätter T 023 und T 021 zur Durchführung von regelmäßigen Kontrollen erlauben würden. Dies gilt insbesondere für die Sichtkontrolle und den Anzeigetest vor jeder Arbeitsschicht bei tragbaren Gaswarngeräten.

Die Regelungen im Merkblatt T 023 und T 021, insbesondere in Bezug auf die durchzuführenden Kontrollen und deren Intervalle, gelten also auch für als wartungsfrei oder ähnlich bezeichnete Geräte.

Nur durch regelmäßige Kontrollen, insbesondere auch Anzeigetest und Sichtkontrolle mit Aufgabe geeigneter Gasgemische, wie in den Merkblättern beschrieben, lassen sich während des Einsatzes entstandene Schäden am Gerät frühzeitig und sicher erkennen.

 

(FAQ “Gaswarneinrichtungen und -geräte": Stand 10/2023)