2.16 Ist die Wartungsanforderung einer Gaswarneinrichtung ein Sonderzustand, der zwingend auszuwerten ist? Wie kann diese elektrisch übertragen werden?
Nein, die von einer Gaswarneinrichtung selbst ausgelöste Wartungsanforderung stellt eine Warnmeldung dar und ist im Gegensatz zu etwa einer Störungsmeldung kein Sonderzustand im Sinne der messtechnischen Normen für Gaswarngeräte, hier DIN EN 60079-29-1. Bei einer Wartungsanforderung ist die Messung noch voll funktionsfähig, deutet aber aufgrund einer internen Überwachung auf einen drohenden baldigen Ausfall hin (mäßige Signalgüte, Belagbildung auf der Optik von IR-Sensoren, geräteinterner Servicetimer abgelaufen o. Ä.). Es bietet sich im Sinne einer proaktiven Instandhaltung an, auf Wartungsanforderungen durch eine Kontrolle (i. d. R. Funktionskontrolle) der sich anbahnenden Störung zuvorzukommen.
Die elektrische Realisierung der Wartungsanforderung ist auf dem analogen 4–20 mA Einheitssignal nicht vorgesehen und daher auch nicht reglementiert. Konzeptionell darf ein Wartungsanforderung nicht zu einer Alarmunterdrückung führen, da die Alarmierung das vorrangige Mess- und Übertragungsziel ist. Diese Eigenschaft ist bei Geräten, die die Anforderungen der messtechnischen Normen für Gaswarngeräte erfüllen, sichergestellt. Insbesondere gilt dies für Geräte, die in der Liste der funktionsgeprüften Gaswarngeräte der Projektgruppe MEWAGG gelistet sind. Nachfolgend wird eine mögliche Realisierung der elektrischen Übertragung mittels des analogen 4–20 mA Einheitssignal beschrieben, die gleichzeitig auch NAMUR NE 43 erfüllt:
Da für die meisten Geräte zur Messung brennbarer Gase (und toxischer Gase) eine Unterdrückung der Anzeige um den Nullpunkt, entsprechend 4,0 mA, laut messtechnischen Normen zulässig ist, kann diese mit einer Signalisierung der Wartungsanforderung kombiniert werden. Eine sinnvolle Parametrierung wäre der Stromwert 3,8 mA für die Wartungsanforderung, da dieser Wert in dem Bereich liegt, der bei aktiver Nullpunktunterdrückung nicht mehr zur Anzeige von Messwerten genutzt wird.
(FAQ “Gaswarneinrichtungen und -geräte": Stand 10/2023)




