2.17 Welche Qualifikationen sind für Instandsetzungen an Gaswarneinrichtungen notwendig?

Es gelten die Hinweise in den Merkblättern T 023 und T 021 Kapitel 7.3.4 und 8.3.4.

Instandsetzungen von Einzelkomponenten, wie Sensor, Pumpe und Auswerteeinheiten sind nicht zulässig. Lediglich der Austausch von Komponenten durch Originalersatzteile, gemäß Betriebsanleitung des Herstellers, ist möglich.

Wenn Instandsetzungsarbeiten an explosionsgeschützten Geräten vorgenommen werden, die eine Auswirkung auf den Zündschutz des Gerätes haben können, ist hierfür die Qualifikation gemäß TRBS 1201 Teil 3 Kapitel 5 Absatz 1 notwendig. Je nach Umfang der Instandsetzung ist eine Prüfung nach BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 4.2 erforderlich. Detaillierung in TRBS 1201 Teil 3 Anhang 2 Tabelle 6.

 

(FAQ “Gaswarneinrichtungen und -geräte": Stand 10/2023)