2.19 Können Fachkundige zum Freimessen nach DGUV Grundsatz 313-002 Kontrollen an Gaswarneinrichtungen vornehmen?

Nach Schulung gemäß DGUV Grundsatz 313-002 ist bei einer fachkundigen Person zum Freimessen die Qualifikation einer unterwiesenen Person gemäß T 023 und T 021 anzunehmen. Die oder der Fachkundige muss mit den spezifischen Test- und Anzeigefunktionen des verwendeten Gaswarngerätes vertraut sein.

Der Nachweis der Befähigung für die Messaufgabe Freimessen nach DGUV Grundsatz 313-002 deckt aber nicht die Anforderung an das qualifizierte Fachpersonal für die Instandhaltung (Funktionskontrolle) aus T 023/ T 021 ab.

 

(FAQ “Gaswarneinrichtungen und -geräte": Stand 10/2023)