2.12 Was sollte in einer Anleitung zur Durchführung des Anzeigetests beschrieben sein?
Der Testablauf muss in einer Betriebsanweisung nach Abschnitt 8.2.2 der Merkblätter T 023 und T 021 festgelegt werden, Herstellerangaben sind dabei zu berücksichtigen. Die Betriebsanweisung sollte mindestens folgende Punkte beinhalten:
- Beschreibung der Testvorrichtung und Erläuterung der Verwendung
- Anleitung zur Durchführung der Sichtkontrolle
- Zulässige Messwertanzeige vor Beginn des Anzeigetests
- Anleitung zur Durchführung des Anzeigetests
- Maximale Begasungszeiten
- Kriterium für das Bestehen des Tests
- Vorgehen im Fehlerfall (Anzeigetest mit Prüfgas nicht bestanden)
- Überprüfen/Sicherstellen der Einsatzbereitschaft nach Testende (z. B. Gerät entnehmen, Statusanzeigen und Messwerte wieder im Normalzustand)
- Art und Weise der Dokumentation
(FAQ “Gaswarneinrichtungen und -geräte": Stand 10/2023)




