2.13 Wie kann die Einsatzbereitschaft tragbarer Gaswarngeräte für Notfalleinsätze sichergestellt und welche Kontrollen sollten zu diesem Zweck durchgeführt werden?

Die besondere Vorgehensweise für Sichtkontrolle und Anzeigetest ist in den Merkblättern T 023 und T 021, Abschnitt 8.3.3.4 beschrieben. Alle anderen Kontrollen bleiben davon unberührt.

 

(FAQ “Gaswarneinrichtungen und -geräte": Stand 10/2023)