2.3 Auf welche Werte sind die Alarmschwellen von Gaswarngeräten mit einer Messfunktion für den Explosionsschutz einzustellen?

Es existiert keine allgemeingültige Regel für die quantitative Festlegung von Grenzwerten oder Alarmschwellen, nachfolgend kurz als Alarmschwelle bezeichnet. Für jeden Einsatzfall ist deshalb das anzuwendende behördliche oder berufsgenossenschaftliche Regelwerk zu beachten. Wenn das Regelwerk keine verbindlichen Werte vorgibt, ist von fachkundigen Personen eine Alarmschwelle zu ermitteln.

Üblicherweise liegen die Alarmschwellen bei Überwachung brennbarer Gase zwischen 10 % und 40 % der UEG. Alarmschwellen oberhalb 40 % der UEG sollten nicht eingestellt werden. Die Nutzung des Messsignals in einer Prozessregelung bedarf einer besonderen Bewertung in der Gefährdungsbeurteilung. Für tragbare Gaswarngeräte werden teilweise niedrigere Grenzwerte von 20 % der UEG mit einem Voralarm bei 10 % der UEG eingestellt. Diese Werte müssen aber je nach Gas bzw. Einsatzfall auf ihre Tauglichkeit überprüft werden.

Bei der Überwachung von Behältern, die unter Druck stehende oder unter Druck verflüssigte brennbare Gase enthalten und aus denen Gase plötzlich in großen Mengen austreten können, sind besondere Aspekte zu beachten. dies gilt auch dann, wenn die Behälter im Freien stehen.

Die Alarmschwelle muss hier besonders niedrig liegen, weil

  • die austretende Gaswolke in geschlossenen Räumen eine schnelle Anstiegsgeschwindigkeit der Konzentration brennbarer Gase bewirkt. In diesem Fall könnte sonst die Zeit zwischen Auslösung des Alarms und dem Erreichen des Explosionsbereichs so kurz werden, dass die Maßnahmen nicht mehr rechtzeitig wirksam werden,
  • die Gaswolke sich so schnell ausbreiten kann, dass die Alarmgabe durch das verzögerte Ansprechen des Gerätes zu spät erfolgt. Das Ansprechen des Gerätes kann von verschiedenen Einflussgrößen abhängen, zum Beispiel seiner Einstellzeit und der für die Messgasförderung benötigten Zeit. Das Wirksamwerden von Schutzmaßnahmen ist von weiteren Faktoren abhängig, zum Beispiel der Dauer bis zur vollständigen Öffnung eines angesteuerten Tores,
  • im Freien bereits in kurzer Entfernung von der Gasaustrittsstelle eine weitgehende Verdünnung stattfinden kann.

Wenn sich der Sensor aufgrund der Windrichtung nicht im Bereich der höchsten Konzentration befindet, besteht die Gefahr, dass das Gaswarngerät nicht oder zu spät anspricht.

Muss eine sehr niedrige Alarmschwelle eingehalten werden, ist ein Gerät zu wählen, bei dem die Alarmschwelle in einem ausreichend großen Abstand zum Nullpunkt liegt. Es wird empfohlen, die niedrigste Alarmschwelle bei mindestens 5 – 10 % vom Messbereichsendwert zu wählen. Begründung: Liegt die Alarmschwelle zu niedrig, führen Nullpunktdrift oder durch Änderungen der Umgebungsbedingungen verursachte Nullpunktschwankungen häufig zu Fehlalarmen. Gegebenenfalls ist ein für niedrige Alarmschwellen besonders ausgelegtes Gerät zu verwenden.

Bei der Überwachung des Sauerstoffgehaltes im Rahmen von Inertisierungen muss der Alarmwert ausreichend weit unterhalb der ermittelten Sauerstoffgrenzkonzentration liegen. In den Bereichen, in denen mit einer Sauerstoffanreicherung zu rechnen ist, hat sich ein Alarmwert von 23 % O2 als sinnvoll erwiesen.

Welche Schutzmaßnahmen beim Auslösen der Alarmschwellen (Vorwarnung bzw. Alarm) zu ergreifen sind, richtet sich nach der Art des Gases, dem Betriebsablauf und den örtlichen Gegebenheiten.

Vor dem Einsatz eines Gaswarngerätes ist jedoch anhand der gegebenen Einsatzbedingungen zu prüfen, ob die eingestellten Werte eine rechtzeitige Alarmierung garantieren. Es muss sichergestellt sein, dass die nach einer Alarmierung auszuführenden Schutzmaßnahmen so schnell wirksam werden können, dass sicherheitstechnisch bedenkliche Situationen vermieden werden. In besonderen Einsatzfällen können wegen der Betriebsparameter der zu überwachenden Anlage auch deutliche Abweichungen von oben genannten Regeln erforderlich sein (z. B. bei Lacktrocknungsanlagen).

 

(FAQ “Gaswarneinrichtungen und -geräte": Stand 10/2023)