2.7 Warum sind bei tragbaren Gaswarngeräten Kontrollen vor jeder Arbeitsschicht vorgesehen?
Die Merkblätter T 023 und T 021 fordern Sichtkontrollen und Anzeigetests mit Aufgabe geeigneter Prüfgase vor jeder Arbeitsschicht (siehe jeweils Abschnitt 11.3 der Schriften). Bei der Festsetzung der dort genannten Prüfungen stand im Vordergrund, das Leben von Menschen zu schützen.
Die Kontrolle muss so zeitnah vor dem Einsatz erfolgen, dass in dem dazwischen liegenden Zeitintervall der Eintritt einer Funktionsbeeinträchtigung sicher ausgeschlossen werden kann. Wenn absehbar ist, dass ein Gerät über den Schichtwechsel hinaus eingesetzt wird, kann die Kontrolle auch arbeitstäglich erfolgen.
Ein Sturz des Gaswarngerätes, auch wenn das Gerät ihn augenscheinlich ohne Schaden überstanden hat, kann trotzdem die Messfunktion dauerhaft beeinträchtigt haben. Auch die oberflächliche Entfernung von Schmutz, Staub oder Flüssigkeiten auf dem Gerät oder den Gaszutrittsöffnungen kann nicht sicherstellen, dass beispielsweise die Filter unmittelbar vor den Sensoren noch gasdurchlässig oder im Gehäuseinnern keine Schäden durch Schmutz oder Flüssigkeiten entstanden sind.
Außerdem existiert eine Vielzahl von Stoffen, sogenannte Sensorgifte, die bestimmte, weit verbreitete Sensoren so stark schädigen können, dass sie ihre Messfunktion verlieren. Dieser Einfluss ist durch eine selbstüberwachende Elektronik im Gerät nicht erkennbar. Vor allem Wärmetönungssensoren und Halbleitersensoren können von der Vergiftung betroffen sein. Je nach Art des Sensors sind Silikonverbindungen, halogenierte Kohlenwasserstoffe, Schwefelwasserstoff, Blei und Schwefeldioxid die relevanten Sensorgifte. Bei bestimmten Sensortypen, insbesondere elektrochemischen Sensoren, treten ähnliche Effekte oft auch bei Überlast mit hohen Konzentrationen von Ziel- oder Störgas auf.
Durch die beschriebenen Vorfälle verursachte Fehlfunktionen treten kurzfristig ein. Der/die nachfolgende Nutzer/in kann sie nur durch einen Anzeigetest, der die Aufgabe von Prüfgas zwingend beinhaltet, feststellen. Somit ist die Überprüfung vor Beginn einer jeden Schicht, in der das Gerät eingesetzt werden soll, begründet und notwendig.
Prüfungen von Gaswarngeräten mit Prüfgas vor jeder Schicht gehören somit zu den möglicherweise lebenssichernden Maßnahmen für alle Personen in Bereichen, in denen explosionsfähige Atmosphäre oder toxische Gase/Dämpfe auftreten können.
(FAQ “Gaswarneinrichtungen und -geräte": Stand 10/2023)




