2.8 In welchen Merkblättern findet man nähere Angaben zu Kontrollen von Gaswarneinrichtungen?

Der Stand der Technik ist in den Merkblättern T 023 und T 021 zusammengestellt. Wer seine Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik ausrichtet und regelmäßig deren Einhaltung kontrolliert, kann davon ausgehen, dass das notwendige Schutzziel beim Einsatz von Gaswarngeräten in seinem Betrieb sichergestellt ist. Wer sich nicht danach richtet, muss in seiner Gefährdungsbeurteilung sehr genau bewerten, ob die getroffenen Ersatzmaßnahmen das gleiche Sicherheitsniveau wie der Stand der Technik sicherstellen. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in geeigneter Form zu dokumentieren.

 

(FAQ “Gaswarneinrichtungen und -geräte": Stand 10/2023)