Explosion in einem explosionsgeschützten Elektromotor

In einem Mitgliedsunternehmen hatte ein Produktionsmitarbeiter die Aufgabe, den Motor einer Kreiselpumpe zur Förderung von brennbaren Flüssigkeiten einzuschalten. Unerwarteterweise entzündete sich eine explosionsfähige Atmosphäre im Innern des explosionsgeschützten Getriebemotors, und nur glücklichen Umständen ist es zu verdanken, dass es zu keinem Personenschaden kam.

Bei der Untersuchung des Unfalls wurde festgestellt, dass die Ringschraube, die zu Transportzwecken dient, nicht am Motorgehäuse eingeschraubt war. Normalerweise dienen Sackbohrungen mit Gewinde zur Aufnahme der Ringschrauben, so dass auch bei Demontage der Ringschrauben kein direkter Zugang zum Innenbereich des Elektromotors gegeben ist. In diesem Fall lagen jedoch die Verhältnisse anders. Es wurde vom Hersteller keine Sackbohrung, sondern eine Durchgangsbohrung ausgeführt. Da nun ein direkter Zugang der Außenatmosphäre zum Innenraum des Elektromotors gegeben war, konnten auch Lösemitteldämpfe durch diese Bohrung in den Innenraum des Elektromotors gelangen, so dass die entstandene explosionsfähige Atmosphäre zur Zündung kam.

Bei Überprüfung anderer explosionsgeschützter Elektromotoren wurde festgestellt, dass ein Großteil ebenso Durchgangsbohrungen aufwiesen. Bei ihnen muss unbedingt darauf geachtet werden, dass die Ringschrauben installiert bleiben, da ansonsten ein ungefährdeter Betrieb im Ex-Bereich nicht mehr gewährleistet ist. Es wird von daher empfohlen, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung in allen Ex-Betrieben kritisch zu hinterfragen, ob die vorhandenen Motoren größerer Bauart entweder mit fest installierter Augenringschraube versehen sind oder ob bei fehlender Augenringschraube Sackbohrungen vorhanden sind, um zu verhindern, dass Lösemitteldämpfe in den Elektromotor gelangen können.