Fachwissen-Newsletter 4/2020

Ausgabe Dezember 2020

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

die Corona-Krise stellt uns alle vor neue Herausforderungen. Auch in dieser Ausgabe des Fachwissen-Newsletters geben wir Ihnen Hilfestellungen und Antworten auf Fragen zum Umgang mit der Pandemie sowie aktuelle Informationen zu unseren Präventionsmedien.

Wir blicken auf ein schwieriges Jahr zurück, das niemand so hat kommen sehen. Ihnen und Ihren Familien ein ruhiges Weihnachtsfest und vor allem Gesundheit für das kommende Jahr! Wir freuen uns, Sie auch 2021 zu den Leserinnen und Lesern unseres Fachwissen-Newsletters zu zählen.


Not macht erfinderisch: Best-Practice Beispiele „Corona“

Wie gehen andere Mitgliedsbetriebe der BG RCI mit dem Thema „Corona“ um? Profitieren Sie vom Ideenreichtum und den positiven Erfahrungen anderer Mitgliedsunternehmen! :: weiterlesen

Neues Sicherheitskurzgespräch „Homeoffice“

Die zunehmende Digitalisierung und Flexibilisierung der Arbeit bestimmen immer mehr die heutige Arbeitswelt. Wenn Beschäftigte von zu Hause aus arbeiten, sollte das gut organisiert sein. Das neue Sicherheitskurzgespräch SKG 041 thematisiert diese Aspekte und gibt Hintergrundinformationen. :: weiterlesen

Richtig Lüften leicht gemacht

Mit Beginn der kalten Jahreszeit hilft die interaktive Lüftungsscheibe, schnell ein sinnvolles Lüftungskonzept für jeden Raum zu ermitteln, insbesondere bei unterschiedlichen Nutzungen. Angesichts der aktuellen Pandemielage sollte eine solche Rechenscheibe im Betrieb und insbesondere in Besprechungsräumen stets zur Hand sein. :: weiterlesen

Änderungen in den Gefahrgutvorschriften 2021

Zum Jahresbeginn 2021 werden – wie in jedem ungeraden Jahr – Änderungen in den Gefahrgutvorschriften in Kraft gesetzt. :: weiterlesen

Neues KB 023 „Tätigkeiten mit Gefahrstoffen – Einführung, Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung“

Welche Pflichten bestehen, wenn Gefahrstoffe gehandhabt werden und wie sollte eine Beurteilung der Gefährdung erfolgen? Antworten auf diese und anderen Fragen rund um das Thema „Gefahrstoffe“ bietet die neue kurz & bündig-Broschüre KB 023. :: weiterlesen

KB 006 „Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS – Grundzüge“ grundlegend überarbeitet

Die kurz & bündig-Broschüre KB 006 wurde zu Elementen des GHS, zur innerbetrieblichen Kennzeichnung und zum Umgang mit Altgebinden neu konzipiert. :: weiterlesen

Informationspapier und interaktive Arbeitshilfe „Wesentliche Veränderungen von Maschinen“

Ab wann spricht man von einer „wesentlichen Veränderung von Maschinen“? Das überarbeitete Informationspapier sowie eine passende interaktive Arbeitshilfe erleichtern die Entscheidung, ob eine wesentliche Veränderung einer Maschine vorliegt oder nicht. :: weiterlesen

Kennen Sie eigentlich ... die Symbolbibliothek light?

Die BG RCI hat eine Vielzahl an Präventionsangeboten, von denen Ihnen vielleicht nicht alle bekannt sind. In der Serie „Kennen Sie eigentlich ...?“ stellen wir in loser Folge praxisnahe Angebote der BG RCI vor. Lassen Sie sich inspirieren! :: weiterlesen

 

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„Corona-Reminder“-Plakatreihe

Viele weitere Motive der Plakatreihe „Corona-Reminder“ sind neu erschienen. Sie finden diese im Downloadcenter der BG RCI und als Printversion im Medienshop.

  • Plakat 56/20: Was ist blöder, als durch eine Maske zu atmen? Beatmet zu werden!
  • Plakat 57/20: Corona-Dresscode für Meetings. Lüften – auch wenn es kalt ist!
  • Plakat 58/20: Lieber kalt als Corona!
  • Plakat 59/20: Du gehst aus der Teeküche und Corona schwebt noch Stunden. Deshalb: außerhalb des eigenen Büros nur mit Mund-Nasen-Bedeckung!
  • Plakat 60/20: Hallo Nasenbär! Toll, dass du eine Maske trägst! Aber sie muss auch die Nase bedecken, damit sie schützt.
  • Plakat 61/20: Was ist blöder, als Abstand zu halten? Ganz allein in Quarantäne zu sein!
  • Plakat 62/20: Mund-Nasen-Bedeckung tragen und Abstand halten! (Motiv: Mann und Frau)
  • Plakat 63/20: Mund-Nasen-Bedeckung tragen und Abstand halten! (Motiv: einzelner Mann)
  • Plakat 64/20: Was ist blöder, als Abstand zu halten? Ganz allein auf der Isolierstation zu sein!

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Angebote der BG RCI zur Verkehrssicherheit

Das Produktportfolio Verkehr (V 007) mit den Angeboten der BG RCI zur Verkehrssicherheit ist neu erschienen.
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Qualitätskriterien Verkehrssicherheit – Leitfaden für die betriebliche Organisation

Betriebliche Verkehrssicherheitsarbeit sollte möglichst in die vorhandenen Strukturen und Abläufe des Betriebes eingebunden werden, damit sie Teil des Handelns der Beschäftigten und Verantwortlichen wird. Eine systematische Vorgehensweise verspricht dabei den größten Nutzen. Hinweise dazu finden Sie in der Broschüre „Qualitätskriterien Verkehrssicherheit – Leitfaden für die betriebliche Organisation“ (V 008), ergänzt durch Umsetzungsbeispiele.
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Merkblatt T 010 „Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen – Zugangs-, Positionierungs- und Rettungsverfahren“

Das Merkblatt T 010 „Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen – Zugangs-, Positionierungs- und Rettungsverfahren“ (inhaltsgleich mit der DGUV Information 213-055) wurde überarbeitet und ist im Medienshop erhältlich.
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Merkblatt T 008-1A „Checklisten Maschinen – Maschinenbestand“

Das Merkblatt T 008-1A „Checklisten Maschinen – Maschinenbestand“ wurde zurückgezogen. Erhaltenswerte Inhalte wurden in das Merkblatt T 008-1 „Checklisten Maschinen – Prüfung vor Erstinbetriebnahme“ überführt.
Zum Merkblatt T 008-1 im Medienshop wechseln


Ihr Kontakt zur Redaktion

Gabriele Haass
Prävention
Kompetenz-Center Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe
Gefahrstoffe, Biostoffe, Analytik

BG RCI, Heidelberg
Telefon: 06221 5108-28105
E-Mail: gabriele.haass(at)bgrci.de


Unsere Themen zum Weiterlesen

Not macht erfinderisch: Best-Practice Beispiele „Corona“

Wie gehen andere Mitgliedsbetriebe der BG RCI mit dem Thema „Corona“ um? Kreative Lösungsansätze finden Sie in unserer Rubrik „Best-Practice“ im Downloadcenter der BG RCI. In den online verfügbaren Praxisbeispielen wird gezeigt, wie sich die Anforderungen aus dem SARS CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) branchenspezifisch und pragmatisch umsetzen lassen.

Zu den Best-Practice Beispielen im Downloadcenter wechseln

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Neues Sicherheitskurzgespräch „Homeoffice“

Wie sollte mein Arbeitsplatz im Homeoffice optimalerweise gestaltet sein, um sowohl sicher als auch gesund arbeiten zu können? In welcher Form kann ich meinen Arbeitstag am besten strukturieren und dabei Berufliches von Privatem trennen? Wie halte ich den Kontakt zu Kolleginnen und Kollegen aufrecht, um nicht in die soziale Isolation zu geraten? Diese und weitere Aspekte thematisiert das neue Sicherheitskurzgespräch „Homeoffice“ (SKG 041). In einem Erläuterungsteil erhalten die Unterweisenden alle dafür notwendigen Hintergrundinformationen.

Zum Sicherheitskurzgespräch „Homeoffice“ im Medienshop wechseln

Kostenfrei im Downloadcenter herunterladen

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Richtig Lüften leicht gemacht

Lüften mindert die Viruskonzentration in der Raumluft und senkt das Ansteckungsrisiko, falls eine mit dem Coronavirus infizierte Person anwesend ist. Wurde im Sommer intensives Lüften noch toleriert, findet es spätestens bei Minusgraden kaum Akzeptanz und birgt die Gefahr von Erkältungskrankheiten. Doch wie findet man das richtige Maß? Orientierung gibt eine ebenso pfiffige wie verlässliche Arbeitshilfe: Die Rechenscheibe Lüftungsintervalle. Drehen Sie einfach Raumvolumen und Anzahl der Personen ein, und schon zeigt die Scheibe die empfohlenen Lüftungsintervalle an.

Lüftungsscheibe im Medienshop bestellen

Zum Aushang „Lüftungsintervalle“ im Downloadcenter

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Änderungen in den Gefahrgutvorschriften 2021

Zum 1. Januar 2021 werden einige Änderungen in den nationalen und internationalen Gefahrgutvorschriften in Kraft gesetzt. Nach einer Übergangsfrist von 6 Monaten müssen diese dann – ausgenommen einiger Sonderfristen – ab dem 1. Juli 2021 verbindlich angewandt werden.

Neben rein redaktionellen Änderungen und kleineren Anpassungen ändert sich unter anderem Folgendes:

  • Das Wort „Europäisch“ wird aus dem Titel des ADR „Europäisches Übereinkommen zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“ gestrichen, um weiteren Staaten einen Beitritt zu erleichtern.
  • Bei den Vorschriften für radioaktive Stoffe führt die Harmonisierung der Transportvorschriften der Vereinten Nationen mit den Vorschriften der Internationalen Atomenergie-Organisation zu einer Vielzahl an Änderungen, insbesondere bei Benennungen, Definitionen und Verweisen auf Normen.
  • Der Abschnitt zu „Kühl- und Konditionierungsmitteln“ wurde überarbeitet, um zwischen dem reinen Transport von Trockeneis und dem Transport gekühlter Güter unterscheiden zu können. Hierdurch muss z. B. der Ausdruck „als Kühlmittel“ bzw. „als Konditionierungsmittel“ auf den Versandstücken, dem Warnkennzeichen und dem Beförderungspapier nur noch dann angegeben werden, wenn er tatsächlich zutreffend ist.
  • Als neue UN-Nummern wurden elektronische, programmierbare Sprengkapseln sowie medizinische Abfälle, die für Menschen oder Tiere gefährlich sein können, aufgenommen.
  • Für ausschließlich umweltgefährdende Stoffe der Eintragungen UN 3077 und UN 3082 darf als „Gefahrenauslöser“ anstelle einer chemischen Bezeichnung nun auch die Benennung einer UN-Nummer gewählt werden, sofern diese weder den Zusatz „n.a.g.“ besitzt, noch ihr die Sondervorschrift 274 zugeordnet wurde.
  • Die „tatsächliche Haltezeit“ eines tiefgekühlt-verflüssigten Gases muss nun auch bei der Beförderung in ortsbeweglichen Tanks angegeben werden.
  • Soll bei der Beförderung gefährlicher Güter ein Tunnel durchfahren werden, so muss der Tunnelbeschränkungscode beachtet und im Beförderungspapier angegeben werden. Die Angabe „(-)“ bedeutet, dass dem gefährlichen Gut kein Tunnelbeschränkungscode zugeordnet ist. Sofern zutreffend, ist diese Angabe nun allerdings ebenfalls verpflichtend im Beförderungspapier einzutragen.
  • Bei nahezu allen Gasen ist die zusätzliche Vorschrift „CV 36“ einzuhalten, auch wenn die Erleichterungen der sogenannten „1000-Punkte-Regelung“ genutzt werden. Ein ausnahmsweiser Transport dieser Gase ohne Belüftung ist künftig nur noch dann erlaubt, wenn das Ladeabteil gasdicht vom Fahrerhaus getrennt ist. Gerade bei Pkw und Kleintransportern ist dies in aller Regel nicht der Fall.
  • Das Mindestmaß des Kennzeichens für Lithiumbatterien (Sondervorschrift 188) wird in Höhe und Breite auf 100x100 mm verkleinert. Die ehemaligen Maße von 120x110 mm sind damit weiter zulässig, anstelle der Rechteckform darf das Kennzeichen nun aber auch quadratisch sein.

Eine ausführliche Beschreibung der Änderungen bietet ein Leitfaden, welcher beim VCI erarbeitet wurde und dort aufgerufen werden kann.

Die vollständigen Auflistungen der international gültigen Änderungen für den Straßen- und den Schienenverkehr können unter ADR und RID aufgerufen werden.

Zum VCI-Leitfaden wechseln

Zur Anlage zur 28. ADR-Änderungsverordnung vom 14. Oktober 2020 wechseln

Zur Anlage zur 22. RID-Änderungsverordnung vom 26. Oktober 2020 wechseln

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Neues KB 023 „Tätigkeiten mit Gefahrstoffen – Einführung, Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung“

Aufgrund der Vielzahl der Gefährdungen, die von Gefahrstoffen ausgehen können, und des Fachwissens, das zur Beurteilung der Gefährdungen erforderlich ist, ist es nicht einfach, den Einstieg in das Thema „Gefahrstoffe“ zu finden.

Das neue KB 023 „Tätigkeiten mit Gefahrstoffen – Einführung, Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung“ erklärt, was Gefahrstoffe sind, welche Grundpflichten bestehen und welche Grundmaßnahmen nach Gefahrstoffverordnung ergriffen werden müssen – allen voran die Gefährdungsbeurteilung. Erläutert wird hierzu, welche Befähigung die durchführende Person für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe braucht, welche Schritte hierbei durchlaufen werden (nach Merkblatt A 016 „Gefährdungsbeurteilung – Sieben Schritte zum Ziel“ und TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“) und welche geeigneten Hilfsmittel zur Verfügung stehen (wie z. B. GefDok KMU, EMKG, GisChem). Dabei wird der Ablauf mit einem Schaubild anschaulich dargestellt. Zur Vertiefung kann das Merkblatt M 053 „Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ (DGUV Information 213-080) genutzt werden.

Ziel der kurz & bündig-Schrift ist es, überschaubar und möglichst konkret die wichtigsten Punkte des jeweiligen Themenbereichs darzustellen, um z. B. frisch ausgebildeten Sicherheitsfachkräften oder betroffenen kleinen und mittleren Betrieben (KMU) den Einstieg in das Thema zu erleichtern.

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KB 006 „Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS – Grundzüge“ grundlegend überarbeitet

Das KB 006 „Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS – Grundzüge“, das bisher vor allem den Umstieg vom „alten“ ins „neue“ Kennzeichnungssystem erleichtern sollte, wurde zu großen Teilen neu konzipiert, sodass nun nur noch das Global Harmonisierte System (GHS) zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen betrachtet wird. Neben einer nun tiefer als früher gehenden Betrachtung der Elemente des GHS werden Fragen zur innerbetrieblichen Kennzeichnung und zum Umgang mit Altgebinden beantwortet. Für darüber hinausgehende Fragen steht weiterhin das Merkblatt M 060 „Gefahrstoffe mit GHS-Kennzeichnung – Was ist zu tun?“ (DGUV Information 213-082) zur Verfügung.

KB 006 im Medienshop bestellen

KB 006 kostenfrei im Downloadcenter herunterladen

M 060 im Medienshop oder im Downloadcenter

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Informationspapier und interaktive Arbeitshilfe „Wesentliche Veränderungen von Maschinen“

Das Informationspapier „Wesentliche Veränderung von Maschinen“ soll insbesondere Planungsingenieurinnen und -ingenieuren, Sicherheitsfachkräften, Instandhaltungspersonal, Betriebsleitungen und Aufsichtspersonen als Entscheidungshilfe dienen, um Änderungen an Maschinen zu bewerten.

Im Bereich der Technischen Sicherheit hat das Referat „Maschinen- und Produktsicherheit“ die Informationsschrift „Wesentliche Veränderung von Maschinen“ überarbeitet. Im geänderten Ablaufdiagramm wurden einige Fragen praxisgerechter formuliert und auch inhaltlich angepasst. Damit ist die Anwendung in der Praxis einfacher und nachvollziehbarer geworden. Weiterhin wurden weitere Beispiele eingepflegt, die als Orientierung für den Anwendenden dienen sollen.

Die dazugehörende bearbeitbare PDF-Datei als Dokumentationshilfe wurde zeitgleich aktualisiert und entspricht inhaltlich dem Informationspapier.

Beide Papiere finden Sie in der Rubrik Maschinensicherheit im Fachwissen-Portal der BG RCI.

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Kennen Sie eigentlich ... die Symbolbibliothek light?

Symbole erleichtern die schnelle Vermittlung von Informationen, dies häufig sogar sprach- und kulturübergreifend. In der „Symbolbibliothek light” finden Sie eine praxisnahe Sammlung von:

  • Verbotszeichen
  • Gebotszeichen
  • Warnzeichen
  • Rettungszeichen
  • Brandschutzzeichen
  • GHS Gefahrenpiktogrammen

Alle Symbole können Sie kostenlos als Grafiken speichern oder direkt in Windows-Anwendungen hineinkopieren. Sie liegen im Vektorformat vor und können dadurch ohne Qualitätsverluste beliebig vergrößert werden, etwa um an einer Maschine oder auf einem Schild ein besonders großes Warnzeichen anzubringen.

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