Informationen und Interpretationen zu Maschinen allgemein

Notwendigkeit und Ausführung von Not-Halt-Einrichtungen

Die Begriffe „Not-Halt“ und „Not-Aus“ werden im betrieblichen Alltag noch immer verwechselt. In der Regel ist meistens „Not-Halt“ gemeint. In dieser Informationsschrift wird die Auffassung der BG RCI zur sicherheitstechnischen Behandlung von Not-Halt und Not-Aus wiedergegeben und mit Beispielen praxisnah ergänzt.

Hierbei wird insbesondere zu folgenden Fragen Stellung bezogen:

  • In welchen Fällen ist ein Not-Halt erforderlich?
  • Was ist der Unterschied zwischen Not-Aus und Not-Halt?
  • Sind die Anforderungen an Gebraucht- und Neumaschinen unterschiedlich?
  • Welche Anforderungen muss ein Not-Halt erfüllen?
  • Unter welchen Bedingungen ist ein Not-Halt nicht notwendig?
  • Wie ist ein Not-Halt steuerungstechnisch auszuführen?
  • Wann ist eine Not-Halt-Einrichtung mit Schutzkragen zulässig?
  • In welchen Intervallen sind Not-Halt-Einrichtungen durch den Betreiber zu überprüfen?

Hier finden Sie die Informationsschrift "Notwendigkeit und Ausführung von Not-Halt-Einrichtungen" als PDF.


Anpassung an den "Stand der Technik"

Praktisch erklärt – in einem Film:

  • Was ist der Stand der Technik?
  • Muss ich meine Maschinen immer auf den neuesten Stand der Technik aufrüsten?
  • Gibt es einen Bestandsschutz?
  • Wie ermittle ich den Stand der Technik?

Informationen dazu finden sich in der Empfehlung zur Betriebssicherheit (EmpfBS) 1114 „Anpassung an den Stand der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln“. Die Empfehlung konkretisiert die allgemeinen Anforderungen der BetrSichV und gibt ein paar Beispiele für notwendige Anforderungen. 

Der folgende Film fasst an einem praktischen Beispiel die wesentlichen Informationen zusammen und gibt weitere Hilfestellungen, wie das Thema im Betrieb umgesetzt werden kann.

   Film ab

 


Wesentliche Veränderung von Maschinen

Nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) sind wesentlich veränderte Maschinen (Altmaschinen/Gebrauchtmaschinen) wie Neumaschinen zu betrachten. Dadurch können erhebliche Kosten für die erforderlichen sicherheitstechnischen Nachrüstungen entstehen.

Das Informationspapier „Wesentliche Veränderung von Maschinen“ soll insbesondere Planungsingenieurinnen und -ingenieuren, Sicherheitsfachkräften, dem Instandhaltungspersonal sowie der Betriebsleitung und den Aufsichtspersonen als Entscheidungshilfe dienen, um Änderungen an Maschinen zu bewerten.

Der unbestimmte Rechtsbegriff der „wesentlichen Veränderung“ wurde am 9. April 2015 durch das BMAS interpretiert und zum Teil konkretisiert. Da das BMAS-Papier für alle Branchen und Arten von Maschinen anwendbar sein soll, enthält es zwangsläufig einige Unschärfen und unbestimmte Rechtsbegriffe, die häufig unterschiedlich ausgelegt werden. Um die Entscheidung, ob eine wesentliche Veränderung vorliegt, weiter zu erleichtern, wurde das BMAS-Diagramm daher durch die Präventionsabteilung "Technische Sicherheit" der BG RCI um praxisgerechte Fragen und Erläuterungen erweitert und dadurch noch weiter konkretisiert. Zusätzlich sind im Anhang abgestimmte Fallbeispiele aufgeführt. Die Risikohöhe wird bei der Entscheidung mit berücksichtigt.

Die interaktive Arbeitshilfe unterstützt die genannte Zielgruppe beim Entscheidungsprozess zur Veränderung an Maschinen und erleichtert die notwendige Dokumentation. Es handelt sich um ein aktives PDF-Dokument, das neben dem Entscheidungsschema auch eine Freitexteingabe ermöglicht und Kurz- sowie Langfassungen des Informationspapieres als Hilfen anbietet.


Informationsschrift "Erstellen von Risikobeurteilungen für Maschinen"

Diese Informationsschrift der BG RCI "Erstellen von Risikobeurteilungen für Maschinen" gibt allgemeine Informationen zum Thema "Risikobeurteilung" und beschreibt ein mögliches strukturiertes Vorgehen, die Risikobeurteilung durchzuführen – von der Identifizierung der Gefährdungen über die Risikoeinschätzung zur Risikobewertung.

Als Anlage sind ein Praxisbeispiel sowie Blankovorlagen und Arbeitshilfen für die Praxis beigefügt.

Die Risikobeurteilung ist ein wichtiger Bestandteil des EG-Konformitätsbewertungsverfahrens, mit dem der Nachweis zu führen ist, dass die Maschinenrichtlinie (MRL 2006/42/EG) und gegebenenfalls weitere Richtlinien eingehalten werden. Eine Risikobeurteilung ist in folgenden Fällen notwendig:

  • für das Inverkehrbringen von Maschinen
  • beim Eigenbau von Maschinen
  • nach einer wesentlichen Veränderung einer Maschine.

Hier finden Sie die Informationsschrift "Erstellen von Risikobeurteilungen für Maschinen" als PDF-Datei (Ausgabedatum 2020.11).


Maschinen in verfahrenstechnischen Anlagen

In dieser Information wird die rechtliche und sicherheitstechnische Behandlung von Maschinen der chemischen Verfahrenstechnik bei deren Bereitstellen auf dem Markt näher beschrieben. Hierbei wird insbesondere zu folgenden Fragen Stellung bezogen:

  • Wie sind bestimmte Teile verfahrentechnischer Anlagen in Bezug auf den
    Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie (MRL) einzuordnen?
  • Welche Anforderungen aus der MRL sind bei der Beschaffung von Maschinen für verfahrenstechnische Anlagen zu berücksichtigen?
  • Inwieweit muss bei der Anwendung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Maschinen (MRL Anhang I) das Risiko der
    gesamten verfahrenstechnischen Anlage berücksichtigt werden?

Maschinen in verfahrenstechnischen Anlagen – Formale und sicherheitstechnische Anforderungen für Maschinen in Chemieanlagen