Muster-Betriebsanweisungen für Laboratorien
Muster-Betriebsanweisungen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen
Hier finden Sie Muster-Betriebsanweisungen für Laboratorien, die in jedem Fall noch auf die betrieblichen Gegebenheiten angepasst werden müssen.
Weitere Muster-Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe und Produktgruppen, die angepasst werden müssen, finden Sie im Gefahrstoffinformationssystem GisChem sowie unter Betriebsanweisungen.
Labor der Schutzstufe 2 nach Biostoffverordnung
S1-Labor nach Gentechnik-Sicherheitsverordnung
S2-Labor nach Gentechnik-Sicherheitsverordnung
Medizinisch-diagnostisches Labor
Abzüge (Standard-Laborabzüge nach DIN EN 14175)
Mikrobiologische Sicherheitswerkbank Klasse II
Tischzentrifuge
Schutzbrillen im Labor
Schutzhandschuhe im Labor
Hand- und Hautschutzplan
Hygieneplan nach BioStoffV § 11
Gruppenbetriebsanweisung Hautätzende Stoffe
Ethidiumbromid (1239-45-8)
Clostridium tetani
Clostridium tetani Variante 1 (Tätigkeiten mit Clostridium tetani)
Staphylococcus aureus
Muster-Formblatt: Mit der Arbeitssicherheit betraute Personen
Muster: Regeln und Anweisungen über das Verhalten bei Unfällen und Betriebsstörungen im Produktionsbereich der Schutzstufe 2 (gemäß § 12 (1) BioStoffV)
Muster: Gefahrstoffverzeichnis (Gefahrstoffkatasterblatt)
Für Laboratorien genügt in der Regel ein relativ einfaches Gefahrstoffverzeichnis, das nicht nur einen Überblick über die vorrätigen Stoffe, sondern auch über deren grundlegenden Eigenschaften bietet. Für Stoffe, die sich bei der Lagerung (gefährlich) verändern, ist eine Spalte mit einem Verfallsdatum zur Entsorgung vorgesehen. Varianten einer solchen Tabelle sind natürlich auch möglich.