Erste Hilfe im Betrieb

Selbst im sichersten Betrieb kann es durch eine Verkettung unglücklicher Umstände zu Unfällen kommen, die zu Personen-, Sach- oder Umweltschäden führen. Ist es zu Verletzungen von Personen gekommen, so ist eine schnelle und qualifizierte Erstversorgung notwendig, um die Folgen des Unfalls möglichst gering zu halten oder Leben zu retten. Die hierfür in ausreichender Anzahl erforderlichen, regelmäßig nachgeschulten betrieblichen Ersthelferinnen und Ersthelfer sind ebenso wie eine gute sachgerechte Ausstattung per gesetzlicher Verpflichtung durch den Betrieb vorzuhalten. Nähere Angaben hierzu finden Sie in der DGUV Vorschrift 1. Auf Besonderheiten durch die sich verändernden Rahmenbedingungen der Arbeitswelt (Stichwort Homeoffice) geht die FB aktuell FBEH-001 ein, welche Sie unter dem Link zum Fachbereich Erste Hilfe der DGUV finden.

Zur DGUV Vorschrift 1 wechseln

Nach einem Unfall stellt sich oft die Frage, welche Ärztin bzw. welcher Arzt aufgesucht werden muss. Die Antwort finden Sie hier:

Suchen Sie bitte möglichst einen Durchgangsarzt oder eine Durchgangsärztin (D-Arzt/D-Ärztin) auf. Durchgangsärzte und Durchgangsärztinnen sind in der Regel Fachärzte und Fachärztinnen mit besonderer Qualifikation auf dem Gebiet der Orthopädie und Unfallchirurgie. Ihre Praxen und die Unfallkliniken sind mit Fachpersonal und durch spezielle technische Ausstattung besonders gut auf die Behandlung von Unfallfolgen vorbereitet. Namen und Adresse finden Sie auf den Internetseiten der DGUV oder in Ihrem Telefonbuch.

Zur Durchgangsarztsuche wechseln

In fast jedem Krankenhaus mit einer chirurgischen Abteilung gibt es einen D-Arzt.

Wenn keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt oder die voraussichtliche Behandlungsbedürftigkeit weniger als 1 Woche beträgt, kann auch ein anderer Arzt als ein Durchgangsarzt oder eine Durchgangsärztin aufgesucht werden.

Bei isolierten Augen-/ bzw. Hals-Nasen-Ohren (HNO-)Verletzungen sind entsprechende Fachärztinnen und Fachärzte von der Vorstellungspflicht beim Durchgangsarzt oder bei der Durchgangsärztin befreit.


Viele weitere Fragen (FAQs) aus Unternehmen rund um das Thema Erste Hilfe mit entsprechenden Antworten finden Sie beim Fachbereich Erste Hilfe der DGUV.

Zum Fachbereich Erste Hilfe der DGUV wechseln

Erste Hilfe-Ausbildung

Die BG RCI übernimmt in der Regel die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl von Ersthelfenden im Betrieb. 

Bei der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe können Sie über die dort hinterlegte Kartensuchfunktion nach ermächtigten Ausbildungsstellen für die Erste Hilfe Ausbildung in Ihrem betrieblichen Umfeld suchen.  

Zur Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe wechseln

Fragen zur Kostenübernahme der Aus- und Fortbildung im Bereich Erste Hilfe
durch die BG RCI beantworten:

Martina Weidlich, Telefon: +49 6221 5108-29181
Silke Tiepke, Telefon: +49 6221 5108-29180
Carmen Nowarre, Telefon: +49 6221 5108-29172
Antje Güntzel, Telefon: +49 6221 5108-29191

Gerne können Sie auch eine Mail an folgende Adresse senden: ErsteHilfeAbrechnung(at)bgrci.de 

Es wird keine Kostenübernahmeerklärung ausgestellt. 

Ansprechpartnerin für weitere Fragen zur Ersten Hilfe bei der BG RCI:

Petra Blender, Telefon: +49 6221 5108-28102

oder  praevention-gmp(at)bgrci.de


Erste Hilfe bei Unfällen mit ätzenden oder giftigen Stoffen

Welche Spülflüssigkeiten kommen in Frage?

Bei Unfällen mit ätzenden Stoffen ist die schnelle und effiziente Spülung mit viel Wasser das Mittel der ersten Wahl. Nur wenn kein fließendes Wasser aus Trinkwasserleitungen zur Verfügung steht, sind Spülflüssigkeiten zulässig. Hierzu wurde nach Diskussion mit Arbeitsmedizinern und Arbeitsmedizinerinnen im In- und Ausland und Vorstellung bei Fachgesellschaften und Industrievertretern eine Leitlinie verfasst. Diese Leitlinie „Anforderungen an Spülflüssigkeiten zur Ersten Hilfe” beschreibt die bewährten Standardmaßnahmen und zählt die Ausnahmen auf, in denen auf fertig abgepackte Spülflüssigkeiten zurückgegriffen werden darf. Sie beschreibt die Anforderungen, die an Spülflüssigkeiten zu stellen sind und hilft so bei der Auswahl der richtigen Spülflüssigkeit. Die Leitlinie wird fortlaufend ergänzt und aktualisiert.

Leitlinie "Anforderungen an Spülflüssigkeiten zur Ersten Hilfe" (Stand 07/2022)

Betriebsanweisung Augenspülpackungen (Stand 07/2022)


Alle Angebote der BG RCI zum Thema "Erste Hilfe"

Alle Schriften und Medien der BG RCI zum Thema "Erste Hilfe" sowie zu vielen weiteren Themenschwerpunkten finden Sie auch über unseren VISION ZERO Auswahlassistenten (AWA).

Zum Auswahlassistenten in die Rubrik "Erste Hilfe" wechseln