Muskel-Skelett-Belastungen
Körperliche Belastung kommt bei nahezu jedem Arbeitsplatz vor. Werden durch die Beschäftigten Bewegungen durchgeführt, Kräfte ausgeübt oder auch nur Körperhaltungen eingenommen, ist das Muskel-Skelett-System belastet. Eine Belastung ist keineswegs schlecht, sondern der Gesundheit zuträglich. Nicht umsonst gilt die Empfehlung sich beim Sport zu bewegen und dadurch körperlich zu belasten.
Allerdings kann eine zu einseitige oder zu hohe Belastung einzelner Strukturen zu Problemen führen und sich letzten Endes in Muskel-Skelett-Erkrankungen äußern. Dieses ist die Krankheitsgruppe, die 2019 für die meisten Arbeitsunfähigkeitstage in Deutschland verantwortlich gewesen ist.
Körperliche Belastung kommt bei der Arbeit in unterschiedlicher Form vor. Unterteilt wird in folgende Belastungsarten:
- Heben, Halten, Tragen von Lasten
- Ziehen und Schieben von Lasten
- Manuelle Arbeitsprozesse
- Körperzwangshaltungen
- Ganzkörperkräfte
- Körperfortbewegung
Aber ab wann ist eine körperliche Belastung zu viel und führt zu einer Gefährdung für die Beschäftigten und was kann der Betrieb dagegen unternehmen?
Antworten auf diese Fragen finden Sie auf den folgenden Unterseiten:
Online-Beratung
In unserer Online-Beratung erhalten Sie Informationen zur Berücksichtigung der körperlichen (physischen) Belastung in der Gefährdungsbeurteilung.
Anmeldeschluss ist jeweils eine Woche vor der Veranstaltung. Die Anmeldung ist verbindlich.
Inhalte:
- Wieso ist es wichtig, Methoden der Gefährdungsbeurteilung anzuwenden?
- Welche körperlichen Belastungen kommen bei der Arbeit vor und müssen berücksichtigt werden?
- Wie ist das von der DGUV empfohlene Vorgehen bei der Gefährdungsbeurteilung zur körperlichen Belastung?
- Wie verfahre ich mit dem Ergebnis, und welche Maßnahmen sollten ergriffen werden?
- Wo bekomme ich Hilfe?
Wir empfehlen diese allgemeine Beratung als Grundlage für die Berücksichtigung der physischen Belastung in der Gefährdungsbeurteilung. Wenn Sie im Unternehmen mit der Aufgabe betraut sind und noch keine Erfahrungen mit der Thematik hatten oder eine Auffrischung benötigen, ist dies ein guter erster Schritt.
Falls Sie konkrete Fragen zu einem Fall aus Ihrem Unternehmen haben, nutzen Sie bitte die normale Kontaktaufnahme über Ihre Aufsichtsperson oder unter praevention-gmp(at)bgrci.de.