Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

Ein Unternehmen kann nur erfolgreich arbeiten, wenn Beschäftigte gesund, leistungsfähig und motiviert sind. Dafür muss es sich aktiv einsetzen, denn immer mehr Bewerberinnen und Bewerber erwarten heute von ihrem Arbeitgeber Angebote zur Gesundheitsförderung. In Zeiten von Fachkräftemangel und des Wandels der Arbeitswelt sind sie unverzichtbar.

Unter BGM versteht man eine systematische Herangehensweise, um die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten und ggf. zu fördern. Systematisch bedeutet, dass es eine Zielstellung gibt, die durch das BGM erreicht werden soll. Diese leitet sich aus der Gesundheitspolitik des Unternehmens ab, die sich wiederum in den Leitlinien, Leitbildern, Betriebsvereinbarungen und gesundheitsorientierten Führungsgrundsätzen des Unternehmens manifestiert.

Zu den wichtigsten Strukturen im BGM zählen ein Steuergremium und ein um das Thema Gesundheit erweiterter Arbeitsschutzausschuss. Weitere wesentliche Merkmale eines erfolgreichen BGM sind die Bestellung sogenannter Gesundheitsmanager oder -beauftragter, die abhängig von der Betriebsgröße durch Suchtbeauftragte oder Sozialberatungen ergänzt werden können. Diese Strukturen schaffen die Voraussetzung dafür, Gesundheit nachhaltig in den Betrieb zu integrieren und legen Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten fest. Dabei sollte die Ressourcenfrage mit bedacht werden. Ein Steuerkreis Gesundheit sowie die Gesundheitsmanager sollten über ein ausreichendes Budget und zeitliche und personelle Mittel verfügen, um ihre Aufgaben zielgerichtet ausüben zu können.

Mit den strategischen Zielen legt ein Unternehmen fest, was es im Hinblick auf die Gesundheit im Betrieb erreichen möchte.  Eine Analyse im Sinne einer Bestandsaufnahme ist ein wesentlicher Schritt zur Erreichung der Ziele. Erst danach werden Maßnahmen abgeleitet, umgesetzt und auf ihre Wirksamkeit hin kontrolliert (Evaluation). Der gesamte Prozess sollte in die bestehenden betrieblichen Prozesse und Strukturen integriert und somit regelmäßig durchgeführt und überprüft werden.

Mit unseren Präventionsangeboten helfen wir Ihnen, ein systematisches Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) aufzubauen. Nutzen Sie unsere zahlreichen Medien für den Einsatz im Betrieb. Wir beraten und begleiten Sie dabei gerne.

• ... am besten bei der Einführung vorgehen,

• ... den Prozess am gewinnbringendsten für Ihr Unter­nehmen gestalten, indem Sie z. B.

- wesentliche Akteurinnen und Akteure aus dem Betrieb für den Prozess gewinnen,

- geeignete und erreichbare Ziele definieren,

- hilfreiche und wichtige Analysen durchführen,

- gute Maßnahmen gestalten,

- die erreichten Ziele überprüfen;

• …Probleme wie Stagnation oder fehlende Beteiligung am besten bewältigen,

• …bei einer Strukturanalyse zum BGM vorgehen (z. B. wichtige Strukturen und Ressourcen für den Prozess überprüfen),

• …ein sinnvolles Benchmarking anlegen,

• …Öffentlichkeitsarbeit und Marketing zum BGM so ge­stalten, dass alle erreicht werden.

Falls Sie zu den angegebenen Themen Fragen haben oder weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Aufsichtsperson oder die KMU-Beratung oder schreiben Sie an die Präventionsabtei­lung Gesundheit–Medizin–Psychologie unter praeven­tion-gmp@bgrci.de

Planen Sie einen Gesundheitstag in Ihrem Unterneh­men? Wollen Sie Ihren Beschäftigten das Thema Gesund­heit näherbringen oder bestimmte Schwerpunktthemen wie Stressbewältigung, Rückenschmerzen, Gehörschutz oder gesunde Ernährung anschaulich vermitteln? Dann schauen Sie doch mal in unser Aktionsmedien-Portal. Hier können Sie interaktive Stress-Tests, einen Stolperparcours, eine Ernährungsausstellung und dergleichen für Ihre Veran­staltung buchen.

Suchen Sie die passende Weiterbildungsmöglichkeit, um sich zum Aufbau eines BGM zu informieren? Suchen Sie Expertise zur Gestaltung eines BEM? Wollen Sie sich mit Gleichgesinnten über Möglichkeiten der Umsetzung und Gestaltung von Gesundheitsmaßnahmen im Betrieb austauschen? Dann finden Sie hier die passenden Semina­re zu Themen wie Demografie, Betriebliches Eingliede­rungsmanagement, BGM, Heben und Tragen von Lasten/ Ergonomie, der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen u.a.

in unserem Online-Video-Portal “Fit für Job und Leben“.
Hier finden Sie Praxisbeispiele, wie andere Unterneh­men im Bereich betriebliches Gesundheitsmanagement oder bei Aktivitäten zur betrieblichen Gesundheitsför­derung vorgegangen sind. Außerdem können Sie dort Experteninterviews, Medientipps, Übungen zum Mitma­chen und einiges mehr entdecken. Klicken Sie doch mal rein unter gesundheitsmagazin-bgrci.de.

Über unseren Auswahlassistenten unter www.awa.bgrci.de finden Sie auf Ihren Bedarf zugeschnittene Broschüren, Downloads, passende Qualifizierungsangebote sowie Aktionsmedien und Plakate. Im Medienpaket „Gesund im Betrieb“ haben wir Ihnen zu den nachgefragtesten Gesundheitsthemen wie Stress, Rückenschmerzen, Sucht und Hautschutz bereits eine Auswahl zusammen­gestellt.

Möchten Sie den Stand Ihres BGM überprüfen lassen? Dann haben Sie die Möglichkeit im Rahmen einer Begutachtung nach „Sicher mit System“ neben Ihrem Arbeitsschutzmanagement auch Ihr BGM unter die Lupe nehmen zu lassen. So erhalten Sie Hinweise auf Verbesserungspotenzi­ale von Präventionsfachleuten der BG RCI mit Erfahrung und Branchenkenntnis und ggf. eine Auszeichnung in Form eines Gütesiegels für Ihr integriertes Sicherheits- und Gesundheitsmanagement, das sie werbewirksam nutzen können.

Nähere Informationen unter Gütesiegel plus BGM


Auf diesem Flyer finden Sie alle Angebote zum betrieblichen Gesundheitsmanagement übersichtlich zusammengestellt auf einem Blick  zum Ausdrucken, Weiterleiten etc.

Neben der Berufsgenossenschaft gibt es viele weitere Organisationen, wenn es um das Thema Gesundheit im Betrieb geht. Dazu gehört z. B. die BGM-Beratung und Förderung der Krankenkassen. Sie informieren zum BGM und bieten aktive Unterstützung sowie Praxishilfen an. Sie unterstützen die Betriebe auch finanziell bei der Um­setzung von Gesundheitsmaßnahmen. Über das Portal bgf-koordinierungsstelle.de können Sie sich von den vertretenen Krankenkassen beraten lassen.

Der Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung bietet mit seinem RV fit-Programm Möglichkeiten zur Gesundheitsförderung und berät z. B. zur Betrieblichen Eingliederung und medizinischen Rehabilitation.

Auch Innungen, Handwerkskammern und Industriever­bände bieten oft Informationsveranstaltungen, Hilfen zur Arbeitsgestaltung und Maßnahmenpläne zur betriebli­chen Gesundheitsförderung an.

Die genannten Organisationen sind häufig regional ver­netzt, um gemeinsam die Gesundheit im Betrieb vor­anzubringen, Erfahrungen auszutauschen und Unter­nehmen im Verbund zu unterstützen. Einige regionale Netzwerke finden Sie z. B. unter DNBGF: Netzwerkkarte der BGF-Regionalnetzwerke.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärztinnen und -ärzte beraten zu Sicherheits- und Gesundheitsge­fahren bei der Arbeit. Sie können mit ihren medizini­schen Kenntnissen und Qualifikationen wichtige Unter­stützung beim Betrieblichen Gesundheitsmanagement leisten. Außerdem können sie die Maßnahmen zur be­trieblichen Gesundheitsförderung koordinieren.


Unter BGM versteht man eine systematische Herangehensweise, um die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten und ggf. zu fördern. Systematisch bedeutet, dass es eine Zielstellung gibt, was mit dem BGM erreicht werden soll. Es folgt eine Analyse im Sinne einer Bestandsaufnahme. Erst danach werden die abgeleiteten Maßnahmen umgesetzt und auf ihre Wirksamkeit hin kontrolliert. Der gesamte Prozess sollte in die bestehenden betrieblichen Prozesse und Strukturen integriert und somit regelmäßig durchgeführt und überprüft werden.

Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ist eine freiwillige Aufgabe eines Unternehmens und oft Teil eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM). Ziele der BGF sind es, gesundheitliche Belastungen am Arbeitsplatz zu erkennen, diese zu minimieren sowie die Ressourcen und Gesundheitskompetenz von Beschäftigten mithilfe einzelner Maßnahmen zu stärken (z. B. Durchführung von Rückenschulen und anderen Kursen, Gesundheitstagen, gesundheitsgerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen).

BGM dagegen zielt darauf ab, Strukturen und Prozesse für eine nachhaltige Gesundheitskultur im Unternehmen aufzubauen. Neben BGF werden unter BGM weitere betriebliche Aufgaben wie Arbeitsschutz, Betriebliches Eingliederungsmanagement oder medizinische Leistungen zur Prävention systematisch vereint.

Ein Videobeitrag erläutert den Unterschied zwischen BGM und BGF und zeigt auf, wie BGM im Unternehmen gestaltet werden kann:

https://gesundheitsmagazin-bgrci.de/magazin/gesund-im-betrieb/betriebliches-gesundheitsmanagement-bgm/#active-video

Antworten auf diese Fragen gibt Ihnen unser Flyer „Betriebssport“.

Die Krankenkassen bieten oft ein umfangreiches Angebot zu Themen wie Suchtprävention, gesunde Ernährung, Bewegung oder Stressbewältigung an.  

Im Portal www.bgf-koordinierungsstelle.de können Sie sich kostenlos von den vertretenen Krankenkassen zu Möglichkeiten der betrieblichen Gesundheitsförderung und Unterstützungsangeboten beraten lassen.

Die BG RCI fördert bestimmte Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz über ein Prämiensystem, durch das Sie Zuschüsse für Gehörschutz/Otoplastiken, Defibrillatoren, Schnittschutzhandschuhe oder dergleichen erhalten können. Nähere Informationen zu unserem Prämiensystem finden Sie unter https://www.bgrci.de/praevention/praemien.

Innovative Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz fördern wir darüber hinaus mit unserem Vision Zero-Förderpreis. Neben innovativen sicherheitstechnischen Lösungen zeichnen wir damit betriebliche Aktivitäten für Gesundheit am Arbeitsplatz, effektive Organisations- und Motivationskonzepte sowie praxisnahe Lösungen für Klein- und Mittelbetriebe aus. Informieren Sie sich detailliert unter https://www.bgrci-foerderpreis.de

Sie müssen nicht darauf warten, dass ein BGM in Ihrem Unternehmen eingeführt wird, um sich gesundheitsgerecht zu verhalten oder Ihre Gesundheit zu fördern. Die Erfahrung zeigt, dass viele Unternehmen solche Impulse aus der Belegschaft dankbar aufnehmen.

Zwar können Sie kein Managementsystem ohne Zustimmung Ihres Unternehmens einführen, aber lassen Sie sich davon nicht abhalten, um z. B. Ihre Pausen aktiv für gesundheitsfördernde Maßnahmen zu nutzen. Möglicherweise überzeugen Sie damit ja so viele Kollegen, dass auch Ihr Unternehmen eine aktivere Rolle einnehmen möchte.

Mit einer Analyse können Sie erkennen, wo es aus Sicht der Gesundheit Handlungsbedarf gibt. Es gibt vorgefertigte, standardisierte Verfahren für die Analyse von Gesundheitsaspekten wie standardisierte Fragebögen (z. B. Mola, COPSOQ) und Checklisten- /Screeningverfahren (z. B. die Leitmerkmalmethode zur Analyse der physischen Belastung) oder auch Messungen (z. B. Lärmmessungen). Ein Teil der Analysen wird auch in der Gefährdungsbeurteilung angewandt. Die Gefährdungsbeurteilung gibt Ihnen einen Überblick, welche Gefährdungen an welchen Arbeitsplätzen auftreten und welche betrieblichen Maßnahmen dazu abgeleitet wurden.

Die Analysen in der Gefährdungsbeurteilung müssen nach vorgegebenen rechtlichen Grundlagen geschehen, so z. B. auch die der psychischen Belastung. Für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung hat die BG RCI das psyBel Programm mit entsprechenden Instrumenten entwickelt.  
Sie können aber auch eigene Analysen durchführen, um zu erkennen, wo die Beschäftigten eine Gefährdung für Ihre Gesundheit sehen bzw. wo sie Unterstützung für Ihre Gesundheit bei der Arbeit benötigen. Hierzu zählen neben schriftlichen Abfragen auch Interviews, Workshops etc..

In der Broschüre DGUV I-206 022 „Verfahren und Methoden im Präventionsfeld Gesundheit im Betrieb“ sind viele Anregungen zu finden, wie Analysen in welchem Prozessstadium sinnvoll eingesetzt werden können. 

Beide Ansätze beziehen sich auf die Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit und nutzen dieselben oder ähnliche Instrumente zur Analyse der Ist-Situation.

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist ein Teil des BGM. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und fokussiert ausschließlich auf psychische Arbeitsbelastungen, die krank machen können. Hintergrund sind wissenschaftliche Erkenntnisse zu Auswirkungen einzelner Arbeitsbedingungen wie z. B. Zeitdruck, überlange Arbeitszeiten, fehlende Handlungsspielräume bei der Erledigung der Arbeit oder ein destruktives Führungsverhalten. Die GDA-Merkmalsliste in der Leitlinie „Beratung und Überwachung bei psychischer Belastung am Arbeitsplatz“ beinhaltet die Belastungsfaktoren, die Menschen bei ihrer Arbeit krank machen können. In den „Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung“ werden die Inhalte und das Vorgehen bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung genauer beschrieben.

Das Gesundheitsmanagement geht einen Schritt weiter. Ziel ist es, mit Hilfe eines systematischen Vorgehens die Gesundheit und die Gesundheitsressourcen der Beschäftigten zu erhalten und zu fördern, um auch schwierigere Zeiten, z. B. mit viel Arbeitsaufkommen über einen begrenzten Zeitraum, gut bewältigen zu können und gesund zu bleiben.

Das BGM fördert viele unterschiedliche Aspekte der Gesundheit – vor allem die physische Gesundheit (z. B. Muskel-Skelett-System, Herz-Kreislauf-System, Verdauungssystem etc.).

Ja. Wichtig ist dabei, dass alle Belastungsfaktoren der GDA-Merkmalsliste (siehe hier im Anhang 3 des downloadbaren Dokuments „Leitlinie…“) abgefragt werden und dass dazu Maßnahmen abgeleitet wurden. Sollten die Belastungsfaktoren der GDA-Merkmalsliste in der BGM-Befragung nicht ausreichend berücksichtigt sein, können diese gesondert erfasst werden. 

Viele Befragungsinstrumente im BGM beziehen sich neben den Arbeitsbelastungen (z. B. Zeitdruck, fehlende Informationen etc.) auch auf bestehende Beanspruchungsreaktionen der Beschäftigten wie Müdigkeit, Kopfschmerzen, Ärger, Schlafstörungen - und damit auf die individuellen Folgen, die bestimmte Belastungen für einzelne Beschäftigte (subjektiv) nach sich ziehen. Bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung werden jedoch ausschließlich (objektive) Belastungsfaktoren aus der Arbeit abgefragt. Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist immer die gesunde Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Es geht daher nicht um Maßnahmen zur Reduzierung von Belastungsfolgen wie z. B. Stresspräventionstrainings zur Reduzierung des Stresserlebens.

Grundsätzlich gibt es keinen Unterschied in der Gestaltung der Maßnahmen im BGM und der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. Beide Ansätze haben mit ihren Maßnahmen die ganzheitliche Gesundheit der Beschäftigten im Fokus.

In der Praxis sind im BGM häufig Maßnahmen zu finden, um die Beschäftigten und deren Gesundheitsverhalten zu stärken, z. B. mit Verhaltens- und Bewegungstrainings, Gesundheitskursen oder Maßnahmen zur gesunden Ernährung.

In der Gefährdungsbeurteilung hat der Gesetzgeber klar definiert, dass krankmachende Arbeitsbedingungen in ihrer Entstehung verhindert werden müssen. Die Ursache für eine Gefährdung muss beseitigt oder reduziert werden. Daher wurde das sogenannte STOP-Prinzip (S=Substitution, T=Technik, O=Organisation, P=Person) zur Ableitung von Präventionsmaßnahmen eingeführt. Die Substitution und die technischen Maßnahmen haben meist eine stärkere präventive Wirkung – auch wenn es zu jeder technischen Maßnahme meist auch einer Verhaltensschulung im Sinne einer Unterweisung bedarf. Dieser Ansatz gilt für sämtliche Gefährdungen, auch psychische Belastung. Beispielsweise ist die Einführung von technischen Maßnahmen zur Reduzierung der E-Mail-Flut wesentlich nachhaltiger als die Verhaltensschulung von Beschäftigten, um sie auf eine Reduzierung von E-Mails hin zu trainieren.

Eine Kombination aus technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie der Stärkung des Sicherheits- und Gesundheitsverhaltens aller Beschäftigten ist daher das Ziel sowohl des BGM als auch der Gefährdungsbeurteilung.  

 

Weitere Informationen zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung und Ideen für die Gestaltung von Maßnahmen können Sie dem Merkblatt A 017 der BG RCI entnehmen. Dort finden Sie auch Beispiele für die Gestaltung gesunder Arbeitsbedingungen bezogen auf die unterschiedlichen Belastungsfaktoren.

Eine Förderung von Arbeitsmitteln, die nicht im Prämiensystem genannt sind (https://www.bgrci.de/praevention/praemien/), ist nur möglich, wenn dieses Arbeitsmittel in Folge einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls erforderlich ist (bspw. eine Hebehilfe).

Leistungen zur Vorbeugung können nur erbracht werden, wenn das Entstehen einer Berufskrankheit im Einzelfall konkret droht. Wie die BG RCI Sie in diesen Fällen unterstützt, können Sie hier nachlesen.