Prüfgrundsätze

Prüfgrundsätze für Haut- und Sonnenschutzmittel

Prüfgrundsätze für Haut- und Sonnenschutzmittel wurden vom Sachgebiet „Hautschutz“ (Fachbereich „Persönliche Schutzausrüstungen“ der DGUV) entwickelt, um Mitgliedsbetrieben bei der Auswahl von entsprechenden Produkten eine Orientierung zu geben, welche Produkte den Anforderungen für den beruflichen Einsatz entsprechen. Es handelt sich hier Qualitätsstandards zu Wirksamkeit und Unbedenklichkeit hinsichtlich der Inhaltstoffe, die in den Prüfgrundsätzen beschrieben sind und von der Zertifizierungsstelle des Fachbereichs „Persönliche Schutzausrüstungen“ geprüft wurden.

Prüfgrundsatz PS-GS-14 – Hautschutzmittel

Hautschutzmittel gehören zu den persönlichen Schutzmaßnahmen. Es handelt sich dabei um äußerlich anzuwendende Produkte, die vor einer hautbelastenden Tätigkeit auf die saubere Haut aufgetragen werden und die Haut vor allem vor Irritationen schützen sollen.

Die Wirksamkeit von Hautschutzmitteln sollte durch einen Wirksamkeitsnachweis belegt sein. Hautschutzmittel werden rechtlich als Kosmetikum oder als Medizinprodukt betrachtet. Sie werden häufig mit einer Wirksamkeit ausgelobt, die weder nachgewiesen oder noch nachweisbar ist. Daher wurde von DGUV Test der Prüfgrundsatz für Hautschutzmittel (GS-PS-14) eingeführt.

Der Prüfgrundsatz PS-GS-14 enthält Kriterien für die Prüfung der Wirksamkeit von Hautschutzmitteln gegenüber dem Modellirritans Natriumlaurylsulfat (SLS). Hautschutzmittel werden in diesem Prüfgrundsatz als wirksam bezeichnet, wenn sie vor Aufbringung des Modellirritans auf die Haut aufgetragen werden und sie die Irritation im Vergleich zur unbehandelten Haut statistisch signifikant verringern.

In diesem Prüfgrundsatz können Hautschutzmittel mit folgenden Einsatzgebieten zertifiziert werden:

  • Feuchtarbeit (nach der geltenden Fassung der TRGS 401)
  • Tätigkeiten mit Hautkontakt zu Wasser, wassergemischten Kühlschmierstoffen und zu anderen nicht kennzeichnungspflichtigen wässrigen Lösungen in Anwendungskonzentrationen, z. B. Seifen und Tenside in Reinigungs- und Putzmitteln

Nach erfolgreicher Zertifizierung wird das DGUV Test-Zeichen mit dem Zeichenzusatz „Wirksamkeit geprüft“ vergeben. Die Zertifikatsdauer beträgt maximal drei Jahre.

Die Haut kann bei Kontakt zu fettlöslichen Arbeitsstoffen aktuell noch nicht wirksam mit einem Hautschutzmittel geschützt werden bzw. es fehlt ein entsprechendes Testverfahren.

Eine Auflistung aktuell zertifizierter Produkte findet sich in Zertifikatsdatenbank der Prüf- und Zertifizierungsstelle der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Link zur Zertifikatsdatenbank

Prüfgrundsatz GS-PS-19 -Sonnenschutzmittel

Der Prüfgrundsatz für Sonnenschutzmittel ist für Hersteller eine Möglichkeit ihre Produkte, die zum Schutz vor natürlicher UV-Strahlung im beruflichen Bereich eingesetzt werden sollen, zertifizieren zu lassen, dass die entsprechenden Qualitätsstandards erfüllt sind.

Grundlegende Anforderungen an Sonnenschutzmittel im beruflichen Bereich:
Im Rahmen der Zertifizierung von Sonnenschutzmitteln für den professionellen Gebrauch wird dabei auf folgende grundlegende Anforderungen geachtet:

  1. Lichtschutzfaktor (LSF UVB): Der Lichtschutzfaktor für UVB-Strahlen sollte mindestens 30 betragen, um ein hohes oder sehr hohes Schutzniveau zu gewährleisten. UVB-Strahlen sind verantwortlich für Sonnenbrand und tragen erheblich zum Risiko von Hautschäden bei.
  2. Lichtschutzfaktor (LSF UVA): Der Lichtschutzfaktor für UVA-Strahlung sollte mindestens ein Drittel des UVB-Lichtschutzfaktors betragen. Ein ausgewogenes Verhältnis von UVB- zu UVA-Schutz ist wichtig, da UVA-Strahlen tiefer in die Haut eindringen und mit langfristigen Hautschäden, wie Hautalterung und Hautkrebs, in Verbindung stehen.
  3. Wasserfestigkeit: Sonnenschutzmittel, die im beruflichen Umfeld verwendet werden, müssen wasserfest sein, um ihre Schutzwirkung auch bei Feuchtigkeit oder Schweißbildung zu erhalten.
  4. Inhaltsstoffe: Es wird überprüft, ob bedenkliche Inhaltsstoffe wie Allergene oder reizende Substanzen im Produkt enthalten sind. Ein besonders wichtiger Punkt ist die Minimierung von Allergenen, die die Haut zusätzlich belasten könnten.

Nicht berücksichtigt werden zurzeit folgende Aspekte:
Der Prüfgrundsatz umfasst jedoch nicht alle Aspekte von Sonnenschutzmitteln. Insbesondere folgende Punkte sind nicht Bestandteil der Zertifizierung:

  • Sonnenschutz-Sprays: Bei Sprays kann die gleichmäßige Verteilung und die benötigte Auftragsmenge des Produkts schwer kontrolliert werden, was zu einer unzureichenden Schutzwirkung führen könnte. Daher werden solche Produkte in diesem Prüfverfahren nicht berücksichtigt.
  • Mittel für künstliche optische Strahlung: UV-Schutzmittel, die speziell für den Schutz vor künstlicher UV-Strahlung (z. B. beim Schweißen) konzipiert sind, fallen nicht unter diesen Prüfgrundsatz.
  • Umweltverträglichkeit: Die Auswirkungen bestimmter Inhaltsstoffe wie Octocrylen auf die Umwelt sind ein wichtiger Aspekt, jedoch kein Thema des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, sodass hier nicht darauf eingegangen wird.
  • Weichmacherproblematik (DHHB): Auch die Problematik der Belastung mit Weichmachern, wie etwa DnHexP (Dihexylphthalat), welches je nach Herstellprozess beim UV-A-Filter DHHB (Diethylamino Hydroxybenzoyl Hexyl Benzoat) als Verunreinigung auftreten kann, wird hier nicht berücksichtigt.
  • Sekundäre Parameter: Einzugsverhalten, Grifffestigkeit, Staubanhaftung oder Abriebfestigkeit sind Eigenschaften, die für den Benutzer durchaus sehr relevant sind. Die Faktoren werden in einem derzeit sich in Erarbeitung befindlichen Prüfgrundsatz gesondert betrachtet.

Zusammenfassung:

Mit der Zertifizierung nach dem Prüfgrundsatz GS-PS19 für Sonnenschutzmittel wird bestätigt, dass Produkte für den professionellen Einsatz geeignet sind, den ausgelobten Schutz bieten und hinsichtlich bedenklicher Allergene unkritisch sind. Die grundlegenden Anforderungen beziehen sich auf das geringe allergene Risiko, den Lichtschutzfaktor und die Wasserfestigkeit.