B 1.3 Packmaschinen/Palettierer (Zement)

Mögliche Gefahren

  • bewegte Maschinenteile sowie Einzugs- und Quetschgefahren, z. B.
    • am laufenden Rotor der Packmaschine
    • am Aufsteckautomat für Zementsäcke oder beim manuellen Aufstecken der Zementsäcke
    • an Förderbändern und Rollenbahnen
    • bei Hub- und Senkbewegung am Palettierer und Haubenautomat
    • durch automatischen Anlauf bei taktgesteuerten Arbeitsabläufen
    • beim Bruch von Hubketten
  • Absturz bei Wartung und Störungsbeseitigung
  • Reizung der Augen und der Haut bei Kontakt mit Zement
  • Reizung der Atemwege beim Einatmen von Staub

Maßnahmen

Technische Anforderungen

  • Bereichsicherung durch Schutzgitter und Umwehrungen im gesamten Bereich der Anlage 1
  • Sicherung aller Zugänge in den Gefahrbereich mit Sicherheits-Grenztastern
  • Sicherung betriebsbedingt erforderlicher Öffnungen in der Bereichs­sicherung mit Sicherheits-Lichtschranken oder Lichtvorhängen 2, z. B. an der Leerpalettenaufgabe und der Vollpaletten-Abnahme
  • Muting-Schaltung 3 der Lichtschranken zur Gabelstapler- oder Paletten-Erkennung
  • Sicherung von Hubwerken mit Steckbolzen oder Sperrklinken gegen Absinken, z. B. bei Kettenbruch
  • Anlaufwarnungen und Not-Halt-Schalter im gesamten Anlagenbereich
  • Not-Halt-Schalter als Reißleine 4 an Roto-Packer und Förder­einrichtungen
  • Arbeitsbühnen und Absturzsicherungen an allen Stellen, die für Wartungsarbeiten und bei Störungsbeseitigung erreichbar sein müssen
  • Staubabsaugung direkt am Füllstutzen zur Einhaltung des Grenzwertes

Reparatur/Wartung/Störungsbeseitigung

  • allpolige Unterbrechung der Stromzufuhr durch Betätigen der Netztrenn­einrichtung und Sicherung gegen Wiedereinschalten
  • Einlegen der mechanischen Sicherungen bei Arbeiten unter angehobenen Anlageteilen
  • Rollenbahnen nicht betreten
  • Betriebsanleitungen und Sicherheitshinweise beachten

Prüfungen

  • regelmäßige Prüfung der Anlage durch eine befähigte Person

Persönliche Schutzausrüstung

  • bei Staubentwicklung, z. B. bei Störungsbeseitigung, Atemschutzmaske der Klasse P2
  • Tragen einer staubdichten Schutzbrille bei allen Arbeiten in der Anlage

Weitere Informationen