B 1.5 Mühleninstandsetzung

Mögliche Gefahren

  • Sturz oder Absturz beim Einsteigen durch das Mannloch oder Begehen des Mühlenrohrs
  • erhöhte elektrische Gefährdung bei Arbeiten in engen Räumen
  • Gase, z. B. Kohlenmonoxid (CO), oder Sauerstoffmangel bei Arbeiten in engen Räumen
  • Gefährdung durch Ofenabgase bei Rohmühlen
  • unbeabsichtigte Dreh- oder Pendelbewegungen des Mühlenkörpers
  • Einzugsgefahr durch Drehbewegung der Mahlschüssel unter der Mahlwalze
  • Splittergefahr bei mechanischer Belastung der Panzerplatten oder beim Lösen der Verschraubungen
  • Arbeiten unter erhöhten Temperaturen

Maßnahmen

Technische Anforderungen

  • Absicherung des Hilfsantriebs gegen Überdrehzahlen durch Rücklaufsperre am Hilfsantrieb und Turbokupplung zwischen Motor und Bremse bei Rohrmühlen
  • alternativ: zwangsläufig wirkende Intervallbremse zum Auspendeln der Mühle
  • Sicherung gegen Drehbewegungen des Mühlenrohrs
  • Zugang zu Mannlöchern über Laufstege und Bühnen mit Absturz­sicherung bzw. Möglichkeit für Anseilschutz 1
  • Mannlöcher so gestalten, dass die Mühle sicher betreten und verlassen werden kann
  • Hebezeuge installieren zum Bewegen von Lasten und Geräten

Reparatur/Wartung/Instandhaltung

  • Freischalten des Mühlenhauptantriebs durch Elektrofachkraft, Sichern gegen Wiedereinschalten, Freigabe und Erlaubnisschein durch die verantwortliche Person
  • allpolige Trennung aller Nebenaggregate und Sicherung gegen Wiedereinschalten
  • Gasfreiheit mit CO-Mess- und -Warngerät feststellen bei beheizten Mühlen (Ofenabgase oder Heißlufterzeuger), Belüften, ggf. weitere Gaszufuhr durch Absperren und Verschließen der Gaswege verhindern
  • Mühlenkörper gegen ungewollte Drehbewegungen sichern
  • Elektrowerkzeuge und -geräte nur mit Schutztrennung oder Schutzkleinspannung benutzen
  • geeignete Werkzeuge, z. B. Kupferhammer, beim Lösen der Panzer­platten benutzen
  • ausgetauschte Panzerplatten nicht werfen oder fallen lassen
  • kein Aufenthalt unter gelösten Panzerplatten oder sonstigen Gegenständen, die herabfallen können

Prüfungen

  • regelmäßige Prüfung der Anlage durch eine befähigte Person

Betriebsanweisungen

  • für Reparatur-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten Betriebs­anweisungen erstellen

Persönliche Schutzausrüstung
Auswahl gemäß Gefährdungsbeurteilung, hier insbesondere

  • Schutzhelm
  • hohe Schutzschuhe
  • Handschuhe
  • Staubmaske
  • ggf. Gehörschutz
  • Splittergefahr beim Hantieren mit Panzerplatten oder Losschlagen von Verschraubungen: Vollschutzbrille und Gesichtsschutz (Helm mit Visier)
  • bei Schweiß- und Schneidarbeiten: schwer entflammbare Kleidung und Gamaschen
  • Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz

Weitere Informationen

  • Kapitel A 1.13, A 4.5