B 1.7 Alternativbrennstoffe (Zement)

 

Energetische Verwertung von Abfällen als Ersatz von fossilen Brenn­­stoffen in Drehrohröfen der Zementwerke. Diese Alternativbrennstoffe können sein: Altreifen, produktionsspezifische Abfälle, Resthausmüll, DSD (Duales System Deutschland – Sortiergut nach mechanisch-biologischer Behandlung z. B. als Pellets oder „Fluff“ = flugfähige Feinfraktion), Altholz, Tierfett, Tiermehl, Klärschlamm, Altöl.

Mögliche Gefahren

  • Staubexplosionen bei Tiermehlen
  • Gesundheitsgefahren
    • Kontakt der Beschäftigten mit biologischen Arbeitsstoffen
    • Erkrankungsrisiko aufgrund infektiöser, allergischer oder giftiger Potenz der biologischen Arbeitsstoffe
    • schweres Heben und Tragen bei manueller Aufgabe von Altreifen

Maßnahmen

Technische Maßnahmen

  • Anlieferung 1, Lagerung 2 und Zuführung zum Drehrohrofen im geschlossenen System, z. B. Silo
  • Erdung bei Silobefüllung
  • Pelletierung
  • Minimierung der Fallhöhe an Übergabestellen von Förderbändern
  • Einhausung von Förderbändern und Abdichtung von Abwurfschächten
  • Fremdbelüftung von Arbeitsgeräten, z. B. Radlader oder Bagger
  • Mechanisierung der Altreifenaufgabe 3

Organisatorische Maßnahmen

  • andere Produktionsbereiche und den Sozialbereich abtrennen
  • Waschräume mit Duschen sind einzurichten
  • Erstellen eines Hautschutzplans
  • Spendersysteme sind zu nutzen
  • Einmalhandtücher bereitstellen
  • Hygienemaßnahmen entsprechend der TRBA 500 einhalten
  • in belasteten Bereichen keine Getränke, Speisen und Genussmittel konsumieren oder aufbewahren sowie keine Kosmetika gebrauchen
  • hygienische Handreinigung muss in Arbeitsplatznähe möglich sein
  • Arbeits- und Straßenkleidung trennen
  • regelmäßige Reinigung unter Vermeidung von Staubaufwirbelungen
  • regelmäßige Bekämpfung von Schädlingen, z. B. Ratten
  • nur Annahme von nach § 5 TierKBAnstV hergestelltem Tiermehl

Beschäftigungsbeschränkungen

  • werdende und stillende Mütter entsprechend der Gefährdungsbeurteilung

Arbeitsmedizinische Vorsorge

  • Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu organisieren. Hierzu erfolgt die betriebsärztliche Beratung.

Persönliche Schutzausrüstung
Auswahl gemäß Gefährdungsbeurteilung, hier insbesondere

  • Handschutz: nitrilgetränkte Baumwollhandschuhe
  • Einwegschutzkleidung bei Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten
  • Hautschutz entsprechend Hautschutzplan
  • Atemschutzmaske mit Atemfilter P2 und Ausatemventil

Weitere Informationen

  • Biostoffverordnung (BioStoffV)
  • Tierkörperbeseitigungsanstalten-Verordnung (TierKBAnstV)
  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
  • TRBA 212 „Thermische Abfallbehandlung: Schutzmaßnahmen“
  • TRBA 500 „Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen“