B 1.7 Alternativbrennstoffe (Zement)
Energetische Verwertung von Abfällen als Ersatz von fossilen Brennstoffen in Drehrohröfen der Zementwerke. Diese Alternativbrennstoffe können sein: Altreifen, produktionsspezifische Abfälle, Resthausmüll, DSD (Duales System Deutschland – Sortiergut nach mechanisch-biologischer Behandlung z. B. als Pellets oder „Fluff“ = flugfähige Feinfraktion), Altholz, Tierfett, Tiermehl, Klärschlamm, Altöl.
Mögliche Gefahren
- Staubexplosionen bei Tiermehlen
- Gesundheitsgefahren
- Kontakt der Beschäftigten mit biologischen Arbeitsstoffen
- Erkrankungsrisiko aufgrund infektiöser, allergischer oder giftiger Potenz der biologischen Arbeitsstoffe
- schweres Heben und Tragen bei manueller Aufgabe von Altreifen
Maßnahmen
Technische Maßnahmen
- Anlieferung 1, Lagerung 2 und Zuführung zum Drehrohrofen im geschlossenen System, z. B. Silo
- Erdung bei Silobefüllung
- Pelletierung
- Minimierung der Fallhöhe an Übergabestellen von Förderbändern
- Einhausung von Förderbändern und Abdichtung von Abwurfschächten
- Fremdbelüftung von Arbeitsgeräten, z. B. Radlader oder Bagger
- Mechanisierung der Altreifenaufgabe 3
Organisatorische Maßnahmen
- andere Produktionsbereiche und den Sozialbereich abtrennen
- Waschräume mit Duschen sind einzurichten
- Erstellen eines Hautschutzplans
- Spendersysteme sind zu nutzen
- Einmalhandtücher bereitstellen
- Hygienemaßnahmen entsprechend der TRBA 500 einhalten
- in belasteten Bereichen keine Getränke, Speisen und Genussmittel konsumieren oder aufbewahren sowie keine Kosmetika gebrauchen
- hygienische Handreinigung muss in Arbeitsplatznähe möglich sein
- Arbeits- und Straßenkleidung trennen
- regelmäßige Reinigung unter Vermeidung von Staubaufwirbelungen
- regelmäßige Bekämpfung von Schädlingen, z. B. Ratten
- nur Annahme von nach § 5 TierKBAnstV hergestelltem Tiermehl
Beschäftigungsbeschränkungen
- werdende und stillende Mütter entsprechend der Gefährdungsbeurteilung
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu organisieren. Hierzu erfolgt die betriebsärztliche Beratung.
Persönliche Schutzausrüstung
Auswahl gemäß Gefährdungsbeurteilung, hier insbesondere
- Handschutz: nitrilgetränkte Baumwollhandschuhe
- Einwegschutzkleidung bei Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten
- Hautschutz entsprechend Hautschutzplan
- Atemschutzmaske mit Atemfilter P2 und Ausatemventil
Weitere Informationen
- Biostoffverordnung (BioStoffV)
- Tierkörperbeseitigungsanstalten-Verordnung (TierKBAnstV)
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
- TRBA 212 „Thermische Abfallbehandlung: Schutzmaßnahmen“
- TRBA 500 „Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen“