E 3.4 Staub (Leichtbaustoffe)

  • Neben E-Staub und A-Staub entsteht auch lungengängiger Quarzstaub, da quarzhaltige Sande für die Porenbetonherstellung verwendet werden.
  • Der Quarzgehalt im A-Staub beim Sägen und Fräsen von Porenbeton kann bis zu 15 % betragen.
  • Sichtbare Staubbelastungen an den Arbeitsplätzen werden hauptsächlich durch grobe Staubanteile hervorgerufen, demgegenüber ist der anfallende Feinstaub von untergeordneter Bedeutung.
  • Bei Anwendung der heutigen Bearbeitungs- und Entstaubungstechnik können die für die Herstellung von Porenbeton heranzuziehenden Staubgrenzwerte für mineralischen Staub (E-, A-, Quarzstaub) überwiegend eingehalten werden (siehe auch Kapitel A 1.7)

Mögliche Gefahren

  • Mineralischer Staub bei der Trockenbearbeitung von Porenbeton durch Sägen und Fräsen, der zur Erkrankung der oberen Atemwege und der Lunge führen kann.

Maßnahmen

Betrieb

  • Nutzung von Absaughauben 1 zur weiträumigen Staubabsaugung an Staubaustrittsstellen, z. B. an Säge- und Fräsmaschinen
  • Einsatz langsam laufender Sägeblätter und Fräsköpfe
  • Herstellung von Sonderzuschnitten auf langsam laufenden Bandsägemaschinen mit grober Zahnung
  • Nicht mit Druckluft reinigen. Nicht trocken fegen. Nicht erfasste und abgelagerte Stäube mit einem geprüften Industriestaubsauger 2 mindestens der Verwendungskategorie M aufnehmen.

Organisatorische Maßnahmen

  • räumliche Trennung der Sägemaschine oder Fräsanlage von anderen nicht Staub erzeugenden Produktionsbereichen, d.h. Unterbringung in abgetrennten Betriebsräumen

Betriebsanweisungen

  • Betriebsanweisungen erstellen und Beschäftigte regelmäßig unterweisen

Arbeitsmedizinische Vorsorge

  • Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu organisieren. Hierzu erfolgt die betriebsärztliche Beratung.

Persönliche Schutzausrüstung

  • Wird trotz technischer Maßnahmen ein relevanter Luftgrenzwert überschritten, Atemschutz P2 3 benutzen. Das Tragen von Atemschutz darf keine ständige Maßnahme sein.

Weitere Informationen

  • Kapitel A 1.7