E 2.1 Umlaufanlage (Dachsteine)
Mögliche Gefahren

- Quetschgefahr durch bewegte Teile, z. B. an der Dachsteinmaschine, bei der Oberflächenbeschichtung, an der Stapelautomatik, an der Ausschaleinrichtung, am Palletreiniger
- Lärm, Staub
- heiße Oberflächen, z. B. an Messern der Dachsteinmaschine, im Bereich der Härtung
- Stolper- und Sturzgefahr aufgrund unzureichender Beleuchtung
- Sturzgefahr, z. B. durch Übersteigen der Bandanlage
- hoher Druck, z. B. in Sprühleitungen
- Gefahrstoffe, z. B. Tinte und Reiniger in der Dachsteinkennzeichnung
- psychische Belastungen, z. B. durch Monotonie
Maßnahmen

Dachsteinmaschine
- Absicherung des Messerbereiches, z. B. durch Schutzgitter
- Absaugung der Aerosole
Umlaufanlage
- Absicherung von Einzugstellen 1
- Anfahrwarnung des Bandes, z. B. durch optische oder akustische Signale
- Übergänge an den Bandanlagen 2
- Kennzeichnung von Verkehrswegen
Oberflächenbeschichtung
- Abdeckung der Sprühboxen 3
- Absaugung
- Absicherung durch FI-Schutzschalter (Nassbereich)
Stapelautomatik
- Bereichsabsicherung, z. B. durch Lichtschranken
Bürstenanlage
- Bereichsabsicherung bzw. Sicherung durch Hauben oder Bleche 4
- Staubabsaugung
Ausschalmaschine
- Sicherung gegen Eingriff, z. B. durch Schutzhauben
- Staubabsaugung
Palletreiniger
- Sicherung gegen Eingriff, z. B. durch Bereichssicherung, Umzäunung, Kapselung
- Staubabsaugung
Dachsteinhärtung
- Sicherung gegen Betreten bei laufender Anlage, z. B. durch elektrische Verriegelung mit Zuhaltung
Dachsteinkennzeichnung
- maximal so viel Tinte und Reiniger am Arbeitsplatz lagern, wie für den täglichen Bedarf benötigt wird
Endkontrolle
- bei personengebundenen Kontrollen: regelmäßiger Austausch des Kontrollpersonals (monotone Arbeiten, Belastung der Augen)
Verpackungsanlage
- Bereichssicherung, z. B. durch Lichtschranken, Umzäunung mit elektrischer Verriegelung der Türen
Reparatur/Wartung
- zuverlässiges Abschalten durch Netztrenneinrichtungen (Hauptschalter) und Sicherung gegen Wiedereinschalten, z. B. „Lockout/Tagout“- Verfahren (LOTO)
- Entspannen von pneumatischen Restenergien
- Schließen der Absperrventile
- Durchführung von Reinigungsarbeiten mit einem Staubsauger
Gefährdungsbeurteilung
- Erarbeitung einer tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung
Betriebsanweisungen
Erarbeitung von Betriebsanweisungen entsprechend der Gefährdungsbeurteilung z. B. für folgende Tätigkeiten
- Umgang mit Hochdruckreinigern
- Arbeiten im Bereich der Dachsteinhärtung
- Umgang mit Druckertinte und Reiniger
- Reparatur- und Wartungsarbeiten
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu organisieren. Hierzu erfolgt die betriebsärztliche Beratung.
Persönliche Schutzausrüstung
Auswahl gemäß Gefährdungsbeurteilung, hier insbesondere
- Schutzschuhe
- Schutzhandschuhe
- Schutzbrille
- ggf. Schutzhelm
- Warnweste
Weitere Informationen

- Betriebsanleitung des Herstellers
- Musterbetriebsanweisungen unter downloadcenter.bgrci.de/shop/mba
- Kapitel A 1.1, A 1.4, A 1.8, A 1.11, A 1.26, A 2.9, A 4.4, A 4.8