E 3.3 Umlaufanlage (Leichtbaustoffe)
Mögliche Gefahren

Verletzungsgefahr besteht infolge
- ungeschützter bewegter Maschinenteile
- bewegter Transportmittel, z. B. Härtewagen, Schiebebühne 1
- herabfallender Gegenstände, z. B. Steine
- von Handarbeiten an den Produkten, z. B. Qualitätssicherung
- des Übersteigens der Transporteinrichtungen durch Beschäftigte
- des Durchquerens des Fahrbereiches von Transporteinrichtungen durch Beschäftigte
- der Beseitigung von Störungen, Wartung, Instandhaltung
Maßnahmen

Technische Anforderungen
- Einzug-, Quetsch- und Scherstellen müssen gesichert sein, z. B. durch Sicherheits-Lichtschranken, Schutzgitter mit elektrischer Verriegelung der Zugangstür
- Hauptbefehlseinrichtungen für alle Energiearten (elektrische, pneumatische, hydraulische Energie)
- an den Umlaufanlagen müssen Not-Halt-Einrichtungen (z. B. Not-Halt-Taster) in ausreichender Anzahl vorhanden sein
- optische bzw. akustische Signale zur Warnung vor Gefahren, z. B. Rundumleuchte
- Anlaufwarnungen
- Übergänge über Transportbereiche
Reparatur/Wartung/Störungsbeseitigung
- Anlage allpolig abschalten und gegen Wiedereinschalten sichern.
- Falls erforderlich: Pneumatik/Hydraulik vor dem Beseitigen von Störungen entspannen (gespeicherte Energie).
- Schutzeinrichtungen nach Reparatur und Wartung wieder anbringen.
- Freigabe der Anlage durch die für das Instandhaltungspersonal verantwortliche Person
Prüfungen
- regelmäßige Prüfung der Schutzeinrichtungen der Anlage durch eine befähigte Person
- schriftliche Dokumentation der Prüfung
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu organisieren. Hierzu erfolgt die betriebsärztliche Beratung.
Persönliche Schutzausrüstung
Auswahl gemäß Gefährdungsbeurteilung, hier insbesondere
- Schutzschuhe
- ggf. Gehörschutz
- Schutzhandschuhe
- Schutzbrille
Weitere Informationen

- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Betriebsanleitung des Herstellers
- Kapitel A 1.26