Häufig gestellte Fragen

Eine Beratung durch die zuständige Aufsichtsperson oder das Referat Verkehrssicherheit ist jederzeit möglich. Nehmen Sie dazu bitte entweder telefonisch oder schriftlich Kontakt auf. Die Kontaktdaten der Aufsichtspersonen finden Sie hier: Kontaktadressen - BG RCI

Die Kontaktdaten des Referats Verkehrssicherheit sind auf www.bgrci.de/verkehr/kontakt zu finden.

In Einzelfällen kann auch eine aktive Unterstützung erfolgen. Dies immer dann, wenn sich im Erstgespräch weiterer Unterstützungsbedarf erkennen lässt. 

Um nachhaltige Effekte erreichen zu können, sind auch Qualifizierungsmaßnahmen möglich.

Erkannte Gefahren, die aus der Teilnahme am Straßenverkehr resultieren, müssen auf jeden Fall in die betriebliche Gefährdungsbeurteilung einfließen. Anschließend sind geeignete Präventionsmaßnahmen festzulegen. Wenn diese umgesetzt wurden, muss immer geprüft werden, ob die Maßnahmen auch wirksam sind. 

Eine Muster-Gefährdungsbeurteilung zu Aspekten der Verkehrsteilnahme finden Sie hier: 

BG RCI Mediencenter | Mustergefährdungsbeurteilung Berufsverkehr

Es wird empfohlen, immer einen Fahrradhelm und möglichst helle und/oder reflektierende Kleidung zu tragen. Zudem sollte regelmäßig überprüft werden, ob das Fahrrad oder Pedelec verkehrssicher ist.

Die Mitgliedsunternehmen der BG RCI können Gutscheine für Fahrsicherheitstrainings im Wert von 75 € beantragen. Die Anzahl pro Jahr ist von der Beschäftigtenzahl abhängig. Beantragen können Sie Gutscheine per E-Mail an folgende Adresse: fahrsicherheit(at)bgrci.de

Hinweise zu den verschiedenen Fahrsicherheitstrainings und den zu beachtenden Rahmenbedingungen finden Sie unter: www.bgrci.de/verkehr/qualifizieren/sicherheitstrainings

Eine Liste der Anbieter, die Gutscheine der BG RCI akzeptieren, finden Sie hier: www.dvr.de/praevention/trainingsplaetze-in-ihrer-naehe/liste .

Neben Fahrsicherheitstrainings bietet die BG RCI Seminare an. Mehr Informationen finden Sie hier: Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie | Qualifizierungsangebot.
Sollten Sie dort kein passendes Seminarangebot finden, bitten wir Sie, unter www.bgrci.de/verkehr/kontakt mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir klären dann mit Ihnen ab, in welcher Form wir Sie unterstützen können.

Für Mitgliedsunternehmen der BG RCI sind die Seminare kostenfrei. Die Anzahl der Seminare richtet sich nach dem erkennbaren Bedarf und der jeweiligen Beschäftigtenzahl des Unternehmens.

Die aktuell gültige Satzung der BG RCI regelt im § 31 Absatz 3 Nr. 1, dass Wegeunfälle im Rahmen des Beitragsausgleichsverfahren nicht berücksichtigt werden. Anders als bei Arbeitsunfällen kann wegen Wegeunfällen eines Mitgliedsunternehmens kein Beitragszuschlag erhoben werden.