Fahrsicherheitstrainings
Viele Unfälle, bei denen Versicherte der BG RCI verletzt oder sogar getötet werden, ereignen sich im Straßenverkehr. Unfälle auf dem Arbeitsweg sowie auf Dienst- bzw. Geschäftsreisen verursachen nicht nur menschliches Leid. Sie haben auch Einfluss auf die Kosten, die dem Mitgliedsunternehmen und der Berufsgenossenschaft entstehen.
Was können Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Führungskräfte tun, damit es nicht soweit kommt? Den größten Einfluss auf die Sicherheit hat das persönliche Verhalten. Die bewährten Fahrsicherheitstrainings auf dem Übungsplatz fördern sicheres Fahrverhalten und tragen wirksam zur Prävention im Berufsverkehr bei.
Die BG RCI beteiligt sich mit Wertgutscheinen in Höhe von 75 Euro an den Kosten dieser qualitätsgesicherten Fahrsicherheitstrainings. Diese verbessern nicht nur die Verkehrssicherheit durch anwendungsorientiertes Lernen im Straßenverkehr, sondern helfen auch dabei, Unfallfolgekosten in den Mitgliedsunternehmen zu senken.
Extremsituationen beherrschen lernen: Klassische Fahrsicherheitstrainings
Autofahren ist für viele tägliche Routine geworden. Bei einem Fahrsicherheitstraining erproben die Teilnehmenden Verhaltensweisen in Gefahrensituationen. Sie lernen, Fehler im Umgang mit dem Fahrzeug zu vermeiden, aber auch Risiken des Straßenverkehrs richtig einzuschätzen, um Gefahren besser erkennen und vermeiden zu können.
Die BG RCI unterstützt finanziell Fahrsicherheitstrainings für Pkw, Motorrad auf dem Übungsplatz sowie Fahrsicherheitsprogramme für Geländewagen und Spezialgerätefahrer.
Beantragung von Gutscheinen für klassische Fahrsicherheitstrainings
Voraussetzung für die Ausgabe von Gutscheinen ist, dass die angebotenen Fahrsicherheitstrainings den Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) entsprechen bzw. das DVR-Qualitätssiegel tragen.
Anbieter von Sicherheitstrainings, die über den DVR qualitätsgesichert sind:
Auch hier können je nach Größe des Mitgliedsunternehmens innerhalb eines Jahres unterschiedlich viele Gutscheine bestellt werden:
- 1 bis 9 Beschäftigte: 1 Gutschein
- 10 bis 49 Beschäftigte: 2 Gutscheine
- 50 bis 249 Beschäftigte: 10 Gutscheine
- 250 bis 499 Beschäftigte: 20 Gutscheine
- ab 500 Beschäftigte: 40 Gutscheine
Allgemeines
- Die Beantragung von Gutscheinen sollte in Ihrem Unternehmen von zentraler Stelle aus erfolgen.
- Der Wert eines Gutscheins beträgt 75 Euro.
- Die Gültigkeit des Gutscheins ist befristet, das Ablaufdatum jeweils angegeben.
- Der Gutschein ist personalisiert und nicht übertragbar.
Für weitergehende Informationen und Fragen wenden Sie sich bitte an:
Petra Schulz
Telefon: 06221 5108-21602
E-Mail: fahrsicherheit(at)bgrci.de