Versicherungsschutz

Wegeunfälle

Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeit gelten rechtlich als Arbeitsunfälle. Im berufsgenossenschaftlichen Alltag werden diese als Wegeunfälle bezeichnet. Wann Versicherungsschutz besteht und welche Besonderheiten es gibt, erfahren Sie hier.

 

Unfälle auf Dienstreisen

Der Begriff „Dienstreise“ ist im Sozialgesetzbuch (SGB) VII nicht gesetzlich definiert. Der Unfallversicherungsschutz auf Dienstreisen besteht im Wesentlichen immer dann, wenn die Dienstreise im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis steht. Welche Aktivitäten versichert sind und welche nicht, können Sie hier nachlesen.