Sicherheitstechnische Beurteilung von Medizinprodukten in Ex-Bereichen

Innerhalb explosionsgefährdeter Bereiche sind wirksame Zündquellen grundsätzlich zu vermeiden. Um diese zu vermeiden, dürfen nur Produkte einer entsprechenden Kategorie gemäß Richtlinie 2014/34/EU [9] bzw. deren nationale Umsetzungen für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen (Ex-Bereich) auf den Markt gebracht werden. Medizinprodukte sind jedoch vom Geltungsbereich dieser Richtlinie ausgeschlossen und folglich in explosionsgeschützter Ausführung nicht verfügbar. Durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt wurden einzelne Medizingeräte untersucht. Die im Bericht aufgezeigten Ergebnisse sollen Betreiber bei der durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung unterstützen.

Den Abschlussbericht können Sie hier lesen.