3.6 Wie kann die Bildung explosionsfähiger Staubatmosphäre verhindert werden, wenn ein Ersatz des brennbaren Staubes bzw. eine Änderung des Arbeitsverfahrens nicht möglich ist?

Die Bildung explosionsfähiger Staubatmosphäre kann durch folgende Schutzmaßnahmen verhindert werden:

  • Begrenzen der Staubkonzentration, so dass die untere Explosionsgrenze sicher unterschritten wird. Bei Stäuben ist dies im Gegensatz zu Gasen und Dämpfen jedoch nur schwer umzusetzen, da homogene Staub/Luft-Gemische nur selten auftreten. So kann z. B. abgelagerter Staub aufgewirbelt werden. Es kann in der Regel nicht angenommen werden, dass die Staubkonzentration gleich der Gesamtmenge des Staubes bezogen auf den gesamten Raum oder das Gesamtvolumen einer Anlage ist. Bei inhomogener Verteilung gibt die mittlere Staubkonzentration nicht die Konzentrationsverhältnisse für jedes Teilvolumen wieder, so dass örtlich deutliche Abweichungen vorliegen können.
  • Begrenzen der Sauerstoffkonzentration, so dass keine Verbrennung mehr stattfinden kann. Die Sauerstoffgrenzkonzentration ist dabei von der Art des Staubes und vom verwendeten Inertisierungsmedium abhängig und kann zwischen 6 und 17 Volumen-% variieren. Als Inertisierungsmedium kann z. B. Stickstoff oder Kohlendioxid eingesetzt werden. Die Werte für die Sauerstoffgrenzkonzentration können Datenbanken, z. B. GESTIS oder Chemsafe, entnommen werden (siehe auch Frage 3.19).
  • Zugabe von inerten Stäuben, z. B. Steinsalz, Natriumsulfat oder Phosphat. Im Allgemeinen ist jedoch ein Inertstaubanteil > 50 Gewichts-% (teilweise > 90 Gewichts-%) erforderlich.
  • Vermeidung von Stofffreisetzung außerhalb von Apparaturen oder Anlagenteilen durch eine dichte Konstruktion.
  • Objektabsaugung an möglichen Emissionsstellen.
  • Reinigungsarbeiten zur regelmäßigen Entfernung von Staubablagerungen.