1.4 Was ist unter den Begriffen „leitfähig“, „ableitfähig“ und „isolierend“ zu verstehen?

Es ist in der Elektrostatik zweckmäßig, Stoffe, Materialien und Gegenstände hinsichtlich ihres elektrischen Widerstandes in leitfähige, ableitfähige und isolierende zu unterteilen:

Leitfähige Medien, Materialien und Gegenstände besitzen einen so geringen elektrischen Widerstand, dass sie geerdet werden können und auch selbst als Erdungspunkt für andere Gegenstände in Frage kommen.

Ableitfähige Medien, Materialien und Gegenstände besitzen einen höheren elektrischen Widerstand als leitfähige, können aber dennoch nicht gefährlich aufgeladen werden, solange sie Kontakt zu Erde besitzen und keinen stark ladungserzeugenden Prozessen ausgesetzt sind.

Isolierende Medien, Materialien und Gegenstände sind weder leitfähig noch ableitfähig und können in der Regel nicht geerdet werden.

Anstelle von „leitfähig“, „ableitfähig“ und „isolierend“ benutzt man bei Schüttgütern die Begriffe „niedriger, mittlerer und hoher spezifischer Widerstand“.

Ferner benutzt man für Flüssigkeiten den Begriff Leitfähigkeit (Kehrwert des spezifischen Widerstandes) und unterscheidet Flüssigkeiten „hoher, mittlerer und niedriger Leitfähigkeit“.

Die zugehörigen Grenzwerte für Stoffe, Materialien, Gegenstände und Einrichtungen sowie für Schüttgüter und Flüssigkeiten sind in der TRGS 727, Anhang I anschaulich dargestellt.

Siehe auch TRGS 727, Nummer 2, Absätze 11 bis 14.