3.31 Was gilt es bei der Abfüllung von Flüssigkeiten in Kesselwagen hinsichtlich elektrostatischer Zündgefahren zu beachten?

Sollen Flüssigkeiten bei Temperaturen sicher unterhalb ihres Flammpunktes abgefüllt werden, sind keine weiteren Maßnahmen zu treffen. Als sicher unterhalb des Flammpunktes werden Medientemperaturen angesehen, welche bei Reinstoffen 5 K bzw. bei Gemischen 15 K unterhalb des Flammpunktes liegen. Hierbei sind ebenfalls erhöhte Medientemperaturen aufgrund von Sonneneinstrahlung im Sommer oder erhöhte Temperaturen bei der Abfüllung auch bei Betriebsstörungen zu berücksichtigen.

  • Kann eine Befüllung des Kesselwagens bei Temperaturen sicher unterhalb des Flammpunktes nicht sichergestellt werden, ist davon auszugehen, dass g. e. A. auftreten kann.
  • Genauso kann g. e. A. auftreten, wenn sich aufgrund des Verspritzens der Flüssigkeit eine Aerosolwolke bilden kann. Beim Befüllen von Behälter mittels Tauchrohr treten sie üblicherweise nicht auf. Auch beim sogenannten Splash filling treten Aerosolwolken in zündfähigen Konzentrationen erfahrungsgemäß nicht auf.

Wenn aufgrund der oben genannten Randbedingungen festgestellt wird, dass g. e. A. nicht ausgeschlossen werden kann, so sind entsprechend der Auftretenswahrscheinlichkeit der g. e. A. wirksame Zündquellen entsprechend zu vermeiden.

Bei der Befüllung von Kesselwagen können elektrostatische Zündgefahren auftreten. Maßnahmen zur Vermeidung dieser Zündgefahren, insbesondere Beschränkung der Strömungsgeschwindigkeit beim Befüllen, sind in Abschnitt 4.4.3 der TRGS 727 beschrieben.