3.45 Welche Maßnahmen sind beim Befüllen oder Entleeren von kleinen Behältern (V ≤ 1 m³) aus leitfähigen Materialien (ρ < 104 Ωm) zu ergreifen?

  • Personen sind zu erden.

  • Behälter sind zu erden, sowohl vor als auch über den Befüllvorgang hinaus.

  • Verschmutzungen im Bereich der Standflächen dürfen die Erdung nicht unterbrechen.

  • Gegenstände aus isolierenden Materialien sind zu vermeiden (z. B. Trichter).

  • Auslaufrohre von Trichtern oder Fülleinrichtungen sollten insbesondere bei Flüssigkeiten niedriger Leitfähigkeit bis an den Behälterboden herangeführt bzw. nicht weiter als 20 mm in das Spundloch abgesenkt werden. 

  • Bei Flüssigkeiten der Explosionsgruppen IIB mit MZE < 0,2 mJ und IIC oder bei mehrphasigen Flüssigkeiten, deren kontinuierliche Phase eine niedrige Leitfähigkeit aufweist, ist die Strömungsgeschwindigkeit auf max. 1 m/s zu begrenzen. 

 

(FAQ “Elektrostatik": Stand 08/2024)