3.11 Sind für die Aufbewahrung lösemittelfeuchter Putzlappen ableitfähige oder leitfähige Behälter notwendig? Muss eine Erdverbindung hergestellt werden?

Für die Aufbewahrung lösemittelfeuchter Putzlappen sind ableitfähige oder leitfähige Behälter erforderlich. Ableitfähige Behälter müssen mit Erde verbunden sein, leitfähige Behälter müssen geerdet werden.

Hinweis:
Neben den Zündgefahren durch Entladungen statischer Elektrizität sind auch das Selbstentzündungsverhalten der Lappen und die Brandlast durch den Behälterinhalt u. ä. zu berücksichtigen.
Entsprechend sind weitere Maßnahmen erforderlich, wie z. B. Behälter - außer bei der Entnahme bzw. der Entsorgung verschmutzter Lappen - dicht verschlossen halten, verschmutzte Abfalltücher zeitnah entsorgen oder zur Reinigung abtransportieren sowie am Ende der Arbeitszeit gefüllte Behälter aus dem Arbeitsraum entfernen und in einem gesicherten Bereich abstellen.
Siehe auch FBFHB-004 „Brandgefährdung durch Selbstentzündung brennbarer Materialien“.