3.13 Wie ist mit angelieferten isolierenden Kunststoffbehältern von mehr als 5 l zu verfahren, die brennbare Flüssigkeiten enthalten?

Brennbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt von weniger als 60 °C dürfen in transportrechtlich zugelassenen isolierenden Kunststoffbehältern versendet und transportiert werden.

Das Befüllen und Entleeren isolierender Behälter im Betrieb ist jedoch gefährlich und darf nur unter Anwendung besonderer Explosionsschutzmaßnahmen vorgenommen werden, die im jeweiligen Einzelfall festzulegen sind. Von der Verwendung derartiger Behälter als Transport- und Arbeitsbehälter wird abgeraten.