3.14 Für die Aufnahme verbrauchter Lösemittel wird ein Sammelbehälter aus Stahl verwendet, der bisher mit Erde verbunden ist. Zur Vermeidung von Korrosion soll er durch ein Kunststofffass ersetzt werden. Was ist hier zu tun?

Die Verwendung eines ableitfähigen oder leitfähigen Kunststofffasses ist zulässig, wenn es mit Erde verbunden ist.

Alternativ ist der Einsatz eines beschichteten Metallfasses zulässig, wenn es die Anforderungen nach TRGS 727 Nummern 4.5.2 und 4.5.3 erfüllt.

Auch sind isolierende Behälter mit leitfähiger Umhüllung gemäß TRGS 727 Nummer 4.5.4 zulässig.

Siehe auch TRGS 727, Nummern 4.5.2 bis 4.5.4.