3.23 Welche Anforderungen sind an die Lagerung von Ammoniakwasser (25 %) in isolierenden Kunststoffbehältern von 2 qm Rauminhalt zu stellen?

Büschelentladungen sind auf Grund der hohen Mindestzündenergie von Ammoniak nicht zündwirksam. Deshalb kann im vorliegenden Fall die Schutzmaßnahme „Begrenzung der Abmessungen isolierender Gegenstände“ entfallen.

Funkenentladungen sind durch Erdung aller leitfähigen Teile und der Flüssigkeit zu vermeiden.

Siehe auch TRGS 727, Nummer 3.2.1.