3.27 Beim Reinigen verschmutzter Gegenstände werden brennbare Lösemittel eingesetzt und mit einem Pinsel aufgetragen. Können hierbei gefährliche Aufladungen auftreten?

Grundsätzlich ist mit Aufladungen zu rechnen.

Werden leitfähige Teile, die geerdet sind, mit Pinsel gereinigt, ist durch diesen Vorgang typischerweise nicht mit gefährlichen Aufladungen zu rechnen.

Bei isolierenden Teilen, z. B. aus üblichen Kunststoffen, die die maximal zugelassenen Flächenmaße nach TRGS 727 Tabelle 1a (z. B. 50 cm² bei Lösemitteln der Explosionsgruppe II A) überschreiten, sind dagegen gefährliche Aufladungen nicht auszuschließen.

Die Person und leitfähige Teile sind zu erden.

Das Entstehen explosionsfähiger Atmosphäre in gefahrdrohender Menge ist durch geeignete Maßnahmen, z. B. Absaugung, zu vermeiden.

Siehe auch TRGS 727, Nummern 3.1. und 3.2.