3.9 Müssen bei einer Glasapparatur in Zone 1 alle Metallteile geerdet werden?

Dies ist abhängig von den verwendeten Stoffen. Bei Substanzen der Explosionsgruppe IIC müssen alle Metallteile geerdet werden.

 Bei den Explosionsgruppen IIA und IIB können Metallflansche mit einer Nennweite kleiner DN50 ohne Erdung bleiben, wenn deren Kapazität 6 pF (Explosionsgruppe IIA) bzw. 3 pF (Explosionsgruppe IIB) nicht überschreitet. Dies ist bei einfachen Flanschverbindungen in der Regel der Fall, während komplexere Armaturen wie z.B. Handventile auch bei kleinen Nennweiten eine größere Kapazität aufweisen und deswegen unabhängig von der Stoffgruppe geerdet werden müssen.

Siehe hierzu auch TRGS 727 Nummer 4.13 mit Tabelle 8 und Nummer 8.3.5 mit Tabelle 11.