5.19 Wann müssen ableitfähige oder leitfähige Filtermaterialien verwendet und welche Anforderungen müssen an diese gestellt werden?

Gemäss TRGS 727 Abschnitt 6.5 müssen ableitfähige oder leitfähige Filtermaterialien bei folgenden Gegebenheiten verwendet werden:

  • Bei Schüttgütern mit einer Mindestzündenergie ≤ 3 mJ
    Der Grund für diese Massnahme besteht darin, dass bei den in Abscheidern auftretenden stark ladungserzeugenden Prozessen auch sehr kleine isolierte leitfähige Teile durch Trennprozesse oder durch Influenz so stark aufgeladen werden können, dass sie für Stäube geringer Mindestzündenergie zündwirksame Funkenentladungen erzeugen. Beim Einsatz isolierender Filtermaterialien ist es sehr schwierig, sicherzustellen, dass auch kleinste leitfähige Bauteile, z.B. Befestigungsklammern, in die Erdung eingebunden sind.
  • Beim Vorhandensein von brennbaren Gas/Luft-Gemischen oder hybriden Gemischen
    Brennbare Gas/Luft- oder hybride Gemische können auch durch Büschelentladungen gezündet werden, welche von isolierenden Filtermaterialien ausgehen können.
  • Beim Abscheiden von ableitfähigen oder leitfähigen Schüttgütern
    Beim Abscheiden ableitfähiger oder leitfähiger Schüttgüter können auf isolierenden Filtermaterialen elektrisch isolierte Inseln gebildet werden, welche zu Funkenentladungen führen können.

Filtermaterialien aus Gewebe (z. B. Nadelfilze oder Vliese), die mit leitfähigen Fasern ausgerüstet sind, gelten als ableitfähig bzw. als leitfähig, wenn ihr Streifenwiderstand RST≤ 108 Ω bzw. ≤ 106 Ω beträgt. Beim Einbau solcher Filter muss jedoch darauf geachtet werden, dass der Erdkontakt über viele ableitfähige oder leitfähige Fasern bewerkstelligt wird. Wenn der Erdkontakt nur über wenige Fasern erfolgt, kann es zum Aufheizen und sogar Aufglimmen einzelner Fasern kommen, welche dann zur Zündquelle werden können.

 

(FAQ “Elektrostatik": Stand 08/2024)