5.16 Gemäß TRGS 727 Nummer 6.6 «Flexible Schüttgutbehälter (FIBC)» Tabelle 10 dürfen Schüttgutbehälter Typ C und Typ D in Zone 1 und 2 eingesetzt werden. Gilt das auch, wenn Stoffe der Explosionsgruppe IIC vorhanden sind?
Nein. Typ D Schüttgutbehälter werden gemäß der einschlägigen Prüfnorm IEC 61340-4-4mit einer Zündsonde mit einer Energie von 0.14 mJ geprüft. Stoffe der Explosionsgruppe IIC weisen aber eine Mindestzündenergie von weniger als 0.14 mJ auf. Eine Prüfung mit einer Zündsonde mit einer Energie von 0.14 mJ ist deshalb nicht hinreichend sicher. Schüttgutbehälter des Typs C dürfen jedoch in Zone 1 und 2 mit Stoffen der Explosionsgruppe IIC (außerhalb des Schüttgutbehälters) verwendet werden.