5.7 Welche Maßnahmen sind notwendig, wenn 5 kg pulverförmiger isolierender Stoff aus einem Kunststoffbeutel in einen Behälter mit Isopropanol zugegeben werden sollen?

Pulverförmige Stoffe dürfen nicht offen aus Kunststoffbeuteln in einen Vorlagebehälter mit einem brennbaren Lösemittel, wie z. B. Isopropanol, eingetragen werden.

Der Eintrag muss über eine Schleuse in die möglichst inertisierte Vorlage erfolgen.

Zwei-Klappen-Systeme, Schneckenförderer und so genannte „Powder Transfer Systems“, welche die Inertisierung im Vorlagebehälter nicht gefährden, haben sich als Schleusen in der Praxis bewährt.

Isolierende Kunststoffbeutel dürfen aber nur dann verwendet werden, wenn der Eintragsort Zone 2 zugeordnet oder zonenfrei ist. Andernfalls muss aus ableit- oder leitfähigen und geerdeten Packmitteln eingetragen werden. Ferner ist auf eine Personenerdung zu achten.

Siehe auch TRGS 727, Nummer 6.3.