1.1 Was ist unter dem Begriff ATEX zu verstehen?

Seit dem 01.07.2003 galt innerhalb der Europäischen Union ausschließlich die Richtlinie 94/9/EG für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen. Sie war in Gestalt der 11. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz in deutsches Recht überführt worden. Am 29.03.2014 ist auf europäischer Ebene die überarbeitete Version der Richtlinie 94/9/EG mit der Bezeichnung Richtlinie 2014/34/EU veröffentlicht worden. Sie erlangte am 20.04.2016 Gültigkeit. Die Richtlinie 94/9/EG beruhte auf Artikel 100a des ersten Vertrages zur Gründung der EG und trug den Arbeitstitel ATEX 100a, abgeleitet aus „ATmosphères EXplosibles“. Durch eine Neunummerierung der Artikel des Vertrages änderte sich die Bezeichnung zu ATEX 95.

Neben den oben genannten europäischen Richtlinien haben die Anwenderinnen und Anwender auch die Richtlinie 1999/92/EG über die Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können, zu beachten. Bekannt geworden ist diese Richtlinie auch unter den Namen ATEX 118a und später ATEX 137.

Dies bedeutet:

ATEX 100a entspricht ATEX 95 entspricht seit dem 20.04.2016 der Richtlinie 2014/34/EU (vorher 94/9/EG).

ATEX 118a entspricht ATEX 137 entspricht Richtlinie 1999/92/EG.